EuGH konkretisiert und vereinfacht Vorsteuerabzug bei wirtschaftlich tätiger Holding
Der EuGH hat entschieden, dass die steuerpflichtige Vermietungsleistung der Holding an eine Tochtergesellschaft zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt.
Der EuGH hat entschieden, dass die steuerpflichtige Vermietungsleistung der Holding an eine Tochtergesellschaft zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt.
Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts zum JStG 2018 beschlossen.
Kryptowährungen genießen derzeit eine hohe Aufmerksamkeit. Dies erstaunt kaum, sieht man sich die rasante Entwicklung der wohl prominentesten Währung Bitcoin an. Gegen Ende des Jahres 2017 hatte die Währung Rekordwerte erreicht, was vor allem private Anleger auf die Kryptowährung aufmerksam machte. Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen hingegen wurde bislang weitgehend ausschließlich in der Literatur erörtert. Nun haben die Bundesregierung und das BMF zu steuerlichen Aspekten von Kryptowährungen Stellung genommen
Das Recht zum Vorsteuerabzug setzt nach der strengen Sicht der deutschen Finanzverwaltung für inländische Leistungen voraus, dass der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer im Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung ist. Eine solche Rechnung muss unter anderem die Anschrift beider am Leistungsaustausch beteiligter Unternehmen enthalten. Der EuGH stellt nun erfreulicherweise klar, dass hierfür die Angabe einer Briefkastenadresse ausreichend ist.
Grundsätzlich sind die Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt umsatzsteuerfrei. Bislang war der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für diese Umsätze allerdings begrenzt. Durch eine geänderte Rechtsauffassung wurde die Umsatzsteuerfreiheit der Umsätze für die Seeschifffahrt nun erheblich ausgeweitet.