15
Januar
2020

Komplementär-GmbH mit eigenen geschäftlichen Aktivitäten kein Sonderbetriebsvermögen?

Dr. Robert Kroschewski

Eine Entscheidung mit umwandlungssteuerrechtlicher Bedeutung: Das FG Düsseldorf hatte den Fall einer sog. Ein-Mann GmbH & Co. KG zu verhandeln. Fraglich war, ob die Beteiligung des einzigen Kommanditisten an der Komplementär-GmbH zu dessen sogenanntem Sonderbetriebsvermögen bei der Kommanditgesellschaft (Mitunternehmerschaft) gerechnet wird. Die Finanzverwaltung neigt dazu, das ohne weiteres zu bejahen, weil ohne die GmbH, als zweiten Gesellschafter, eine Personengesellschaft gar nicht existent sein könnte. Nicht so das FG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 2. Mai 2019 (11 K_1232/15).

13
Januar
2020

New Work: Tax & Labour – Die Übernahme von Umzugskosten für Mitarbeiter richtig gestalten

Greta Groffy , Greta Groffy

Bei der Übernahme von Umzugskosten sollte der Arbeitgeber steuerliche und arbeitsrechtliche Aspekte beachten. Kürzlich hatte der BFH darüber zu entscheiden, ob die vom Arbeitgeber übernommenen Umzugskosten für im Ausland tätige Arbeitnehmer, die aufgrund konzerninterner Funktionsverlagerungen ihren Wohnsitz ins Inland verlegten, einen Vorsteuerabzug für den Arbeitgeber begründen. Das Urteil bietet neben der umsatzsteuerlichen Thematik auch Anlass, „Umzugskosten“ in unserer Blog-Serie „New Work: Tax & Labour“ aufzugreifen.

06
Dezember
2019

New Work: Tax & Labour – Die Wohnung des Arbeitnehmers als Ansatz für eine Nettolohnoptimierung

Dr. Christian Hoppe , Dr. Christian Hoppe

Keine Aufwendungen des Arbeitnehmers könnten wohl privater veranlasst sein, als die Aufwendungen für den privaten Wohnraum. Angespannte Wohnungsmärkte und Wohnraumknappheit treiben die Mietpreise gerade in Ballungsgebieten massiv in die Höhe. In Zeiten eines gesteigerten Interesses der Mitarbeiterbindung durch Nettolohnoptimierungen sind Arbeitgeber gefordert, steuerliche Rahmenbedingungen und rechtliche Gestaltungsoptionen aufeinander abzustimmen.

14
November
2019

New Work: Tax & Labour – Definieren Sie Frühstück!

Greta Groffy , Greta Groffy

Diese Aufgabe hatte sich der BFH in seinem Urteil vom 03.07.2019 auf die Fahne geschrieben und kam zu dem Ergebnis, dass unbelegte Backwaren nebst Heißgetränken noch kein Frühstück darstellen. Welche Bedeutung die Definition einer Mahlzeit für die Besteuerung haben kann und wie der Arbeitgeber Speis und Trank arbeitsrechtlich „richtig“ gewährt, stellen wir Ihnen in unserem heutigen Blogbeitrag aus der Serie „New Work Tax & Labour“ vor.