Mit dem BMF Schreiben zu den Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token vom 10.05.2022 hat das Bundesfinanzministerium nun endlich den Entwurf des BMF Schreibens vom 17.06.2021 finalisiert.
Seit dem 01.01.2009 werden Einkünfte aus Kapitalvermögen, also z. B. Zinsen, Dividenden und realisierte Veräußerungsergebnisse aus Wertpapieren, in Deutschland mit einem Steuersatz von 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert. In der Regel wird die Steuer von den inländischen Kreditinstituten bei Zufluss der Kapitalerträge automatisch einbehalten und an den Fiskus abgeführt, wodurch die Besteuerung des Kapitalertrags abgegolten ist. Daher auch der Name Abgeltungsteuer.
Die OECD veröffentlichte am 22.03.2022 ein öffentliches Konsultationspapier, das den Rahmen für Steuertransparenz für Krypto-Assets schaffen soll (Crypto-Asset Reporting Framework).
Mit dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 11.06.2021 – 5 K 1996/19 wird erstmals von einem Finanzgericht entschieden, dass es sich bei einem Gewinn aus dem Verkauf von Kryptowährungen innerhalb eines Jahres nach Anschaffung um einen steuerbaren Vorgang handelt. Doch das Urteil sorgt für Kritik. Die Revision vor dem BFH war anhängig; das Verfahren hat sich durch Rücknahme der Revision durch den Kläger erledigt.
Die umsatzsteuerliche Beurteilung der Überlassung von Dienstfahrrädern ist sehr kompliziert ausgestaltet und wurde ziemlich lange Zeit nicht abschließend geklärt.
Die lange erwartete Klärung der unentgeltlichen Dienstradüberlassung erfolgte am 7. Februar 2022 durch ein BMF-Schreiben, wobei auch nach diesem BMF-Schreiben einige Punkte immer noch offen sind.
Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern ein Fahrrad als Dienstrad an. Arbeitnehmer, die viel Fahrrad fahren, tun etwas für ihre Gesundheit. Der Arbeitgeber profitiert mittelbar über einen statistisch geringeren Krankenstand und eine messbar höhere Zufriedenheit der Mitarbeiter. Dabei leasen Arbeitgeber Fahrräder (häufig als eBikes oder auch als Lastenräder) und überlassen sie an ihre Belegschaft zur privaten Nutzung einschließlich des Arbeitswegs. Zudem ist die Nutzung des Dienstrades in vielen Fällen durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Der Beitrag gibt anhand einer aktuellen Entscheidung einen Überblick zu den unfallversicherungs- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen.
Gegen die Entscheidung des VI. Senats des BFH vom 29.04.2021 (Az. VI R 31/18) zur Bewertung von Arbeitslohn anlässlich von Betriebsveranstaltungen wurde am 20.01.2022 Verfassungsbeschwerde beim BVerfG (Az. 2 BvR 1443/21) eingelegt.
Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) müssen Arbeitgeber ab dem 01.01.2022 zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersversorgung einen Zuschuss von 15 % zahlen, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Wie Arbeitgeber die Zuschusspflicht am besten umsetzen und was es arbeitsrechtlich zu beachten gibt, erläutert der folgende Blogbeitrag.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss v. 08.07.2021 (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) die Höhe des Zinssatzes nach § 238 Abs. 1 S. 1 AO i. V. m § 233a AO für Zeiträume ab 2014 beanstandet hat, legt die Finanzverwaltung nunmehr mit Schreiben vom 17.09.2021 die Folgen für die Besteuerungspraxis fest.
Die Finanzverwaltung bezieht mit einem aktuellen BMF-Schreiben v. 9.9.2021 (III C 2 – S 7280-a/19/10004 :001) Stellung zur Rechtsprechung des BFH und passt den Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) entsprechend an.
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