Unternehmensteuerrecht
Dr. Robert Kroschewski
Wenn es um die Reichweite seines internationalen Zugriffs geht, kennt das Steuerrecht des Vereinigten Königreichs einen eigentümlichen Ansatz. Wer im Vereinigten Königreich zwar ansässig (resident) ist, nicht aber „beheimatet“ (domiciled) ist, versteuert im Grundsatz nur Einkünfte, die ihm auch im Vereinigten Königreich zufließen. Dieser non-dom-Status hat bei polyglotten Steuerpflichtigen London überaus beliebt gemacht.
Unternehmensteuerrecht
Dr. Robert Kroschewski
Unternehmen, die ihre ausländischen Aktivitäten über Tochtergesellschaften organisiert haben, sollten ihre Strukturen gelegentlich überprüfen. Überraschende Steuerfolgen können sich auch bei Tochtergesellschaften in „Hochsteuer“-Gebieten ergeben, wenn die ausländische Gesellschaft aus deutscher steuerlicher Brille als Personengesellschaft einzuordnen ist. Vereinnahmt die Tochtergesellschaft ihrerseits Dividenden, werden diese vielfach in Deutschland zu versteuern sein, wenngleich sie in der Rechnungslegung der inländischen Mutter gar nicht verzeichnet sind.