07
Juli
2015

Dividendenerträge ausländischer Tochtergesellschaften: Im Inland steuerpflichtig?

Dr. Robert Kroschewski

Unternehmen, die ihre ausländischen Aktivitäten über Tochtergesellschaften organisiert haben, sollten ihre Strukturen gelegentlich überprüfen. Überraschende Steuerfolgen können sich auch bei Tochtergesellschaften in „Hochsteuer“-Gebieten ergeben, wenn die ausländische Gesellschaft aus deutscher steuerlicher Brille als Personengesellschaft einzuordnen ist. Vereinnahmt die Tochtergesellschaft ihrerseits Dividenden, werden diese vielfach in Deutschland zu versteuern sein, wenngleich sie in der Rechnungslegung der inländischen Mutter gar nicht verzeichnet sind.