04
Mai
2022

Niedersächsisches FG hält pauschale Abgeltungssteuer für verfassungswidrig – das Bundesverfassungsgericht ist gefordert

Daniel Fengler , Volker Heinrich

Seit dem 01.01.2009 werden Einkünfte aus Kapitalvermögen, also z. B. Zinsen, Dividenden und realisierte Veräußerungsergebnisse aus Wertpapieren, in Deutschland mit einem Steuersatz von 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert. In der Regel wird die Steuer von den inländischen Kreditinstituten bei Zufluss der Kapitalerträge automatisch einbehalten und an den Fiskus abgeführt, wodurch die Besteuerung des Kapitalertrags abgegolten ist. Daher auch der Name Abgeltungsteuer.

04
März
2022

„Das kommt uns kryptisch vor“ – Ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen

Niclas Henoch , Niclas Henoch , Markus Konheiser

Mit dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 11.06.2021 – 5 K 1996/19 wird erstmals von einem Finanzgericht entschieden, dass es sich bei einem Gewinn aus dem Verkauf von Kryptowährungen innerhalb eines Jahres nach Anschaffung um einen steuerbaren Vorgang handelt. Doch das Urteil sorgt für Kritik. Die Revision vor dem BFH war anhängig; das Verfahren hat sich durch Rücknahme der Revision durch den Kläger erledigt.

23
Februar
2022

Umsatzsteuerliche Beurteilung der Überlassung von Dienstfahrrädern an Arbeitnehmer

Die umsatzsteuerliche Beurteilung der Überlassung von Dienstfahrrädern ist sehr kompliziert ausgestaltet und wurde ziemlich lange Zeit nicht abschließend geklärt.

Die lange erwartete Klärung der unentgeltlichen Dienstradüberlassung erfolgte am 7. Februar 2022 durch ein BMF-Schreiben, wobei auch nach diesem BMF-Schreiben einige Punkte immer noch offen sind.

04
Februar
2022

TAX-E: Diensträder – Unfallversicherungs- und steuerrechtliche Aspekte

Dr. Christian Hoppe , Dr. Christian Hoppe

Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern ein Fahrrad als Dienstrad an. Arbeitnehmer, die viel Fahrrad fahren, tun etwas für ihre Gesundheit. Der Arbeitgeber profitiert mittelbar über einen statistisch geringeren Krankenstand und eine messbar höhere Zufriedenheit der Mitarbeiter. Dabei leasen Arbeitgeber Fahrräder (häufig als eBikes oder auch als Lastenräder) und überlassen sie an ihre Belegschaft zur privaten Nutzung einschließlich des Arbeitswegs. Zudem ist die Nutzung des Dienstrades in vielen Fällen durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Der Beitrag gibt anhand einer aktuellen Entscheidung einen Überblick zu den unfallversicherungs- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen.