Keine Aufwendungen des Arbeitnehmers könnten wohl privater veranlasst sein, als die Aufwendungen für den privaten Wohnraum. Angespannte Wohnungsmärkte und Wohnraumknappheit treiben die Mietpreise gerade in Ballungsgebieten massiv in die Höhe. In Zeiten eines gesteigerten Interesses der Mitarbeiterbindung durch Nettolohnoptimierungen sind Arbeitgeber gefordert, steuerliche Rahmenbedingungen und rechtliche Gestaltungsoptionen aufeinander abzustimmen.
Diese Aufgabe hatte sich der BFH in seinem Urteil vom 03.07.2019 auf die Fahne geschrieben und kam zu dem Ergebnis, dass unbelegte Backwaren nebst Heißgetränken noch kein Frühstück darstellen. Welche Bedeutung die Definition einer Mahlzeit für die Besteuerung haben kann und wie der Arbeitgeber Speis und Trank arbeitsrechtlich „richtig“ gewährt, stellen wir Ihnen in unserem heutigen Blogbeitrag aus der Serie „New Work Tax & Labour“ vor.
Der Trend zur E-Mobilität setzt sich fort. Ob E-Roller, E-Scooter, E-Autos, Pedelecs/E-Bikes oder gar E-Skateboards – Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben die Qual der Wahl. Neue steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen zu E-Autos und Pedelecs/E-Bikes bieten neben der Incentive-Wirkung deutliche finanzielle Anreize. Folgende Hinweise sollte der Arbeitgeber bei der Umsetzung beachten.
Der erste Gesetzesentwurf zu der angekündigten Verschärfung des Grunderwerbsteuerrechts bei sog. Share Deals wurde am 08.05.2019 veröffentlicht. Neue Erkenntnisse ergeben sich vor allem zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens.
Eine für die Abgrenzung internationaler Besteuerungsbefugnisse interessante Entscheidung des Finanzgerichts Hessen vom 19. Oktober 2018 (8 K 1279/16) wurde vor Kurzem veröffentlicht. Erörtert wurde die Anwendung von gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegien für Auslandsdividenden.
BFH erteilt Feststellungsverfahren in sogenannten Mischfällen eine klare Absage –Steuerliche Erklärungspflichten auf Ebene der Gesellschafter vermögensverwaltender Personengesellschaften.
Der IX. Senat des BFH hat sich mit Urteil vom 25.09.2018 (IX R 35/17) mit der steuerlichen Ergebnisverteilung beim unterjährigen Gesellschafterwechsel einer vermögensverwaltenden GbR auseinandergesetzt.
Mit dem stetigen Fortschreiten der Digitalisierung wächst auch der Wille der Steuerbehörden die Besteuerung der digitalen Wirtschaft zu verschärfen. Die OECD sowie die EU versuchen die Besteuerung der digitalen Wirtschaft auf internationaler Ebene voranzubringen. Während der deutsche Finanzminister weiterhin auf eine Europäische Lösung baut, versuchen insbesondere Vertreter der bayerischen Finanzverwaltung durch eine neuartige Auslegung der Quellensteuereinbehaltungsverpflichtungen auf Online- Werbung nach § 50a EStG erstmal Fakten zu schaffen – was leider zunächst jedoch die Werbetreibenden belasten wird.
Der BFH legte dem EuGH im Sommer 2017 die Regelung des § 6a GrEStG, wonach Umstrukturierungen im Konzern unter bestimmten Umständen keine Grunderwerbsteuer auslösen, zur Kontrolle auf das Vorliegen einer rechtswidrigen Beihilfe vor. Der EuGH ist nun weitgehend den Schlussanträge seines Generalanwalts gefolgt und verneint die Beihilferechtswidrigkeit der Klausel.
In summer 2017 the German Federal Fiscal Court raised concerns as to whether the German intragroup RETT exemption clause is an illegal state aid. The rule exempts transfer or real property between affiliated companies from German RETT. If the clause would be a state aid millions of German RETT must be levied retroactively. Now the ECJ’s followed its advocate general’s opinion and made clear that the clause is no illegal state aid.
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