Der BFH legte dem EuGH im Sommer 2017 die Regelung des § 6a GrEStG, wonach Umstrukturierungen im Konzern unter bestimmten Umständen keine Grunderwerbsteuer auslösen, zur Kontrolle auf das Vorliegen einer rechtswidrigen Beihilfe vor. Die Schlussanträge des Generalanwalts lassen nun Hoffnung aufkommen.
In summer 2017 the German Federal Fiscal Court raised concerns as to whether the German intragroup RETT exemption clause is an illegal state aid. The rule exempts transfer or real property between affiliated companies from German RETT. If the clause would be a state aid millions of German RETT must be levied retroactively. Now the ECJ’s advocate general gives hope with his opinion after which the clause is no illegal state aid.
Die Finanzminister der Bundesländer haben am 21.06.2018 Maßnahmen zur gesetzlichen Neuregelung des Grunderwerbsteuerrechts beschlossen, um Immobilien Share Deals künftig verstärkt der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen.
In Deutschland sind Unternehmen sehr verbreitet als Personengesellschaft organisiert. Für Unternehmenskäufe bringt das sehr spezifische Besonderheiten mit sich, insbesondere für den Verkäufer entstehen Optimierungschancen. Für den Käufer hat das seine Tücken...
Kryptowährungen genießen derzeit eine hohe Aufmerksamkeit. Dies erstaunt kaum, sieht man sich die rasante Entwicklung der wohl prominentesten Währung Bitcoin an. Gegen Ende des Jahres 2017 hatte die Währung Rekordwerte erreicht, was vor allem private Anleger auf die Kryptowährung aufmerksam machte. Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen hingegen wurde bislang weitgehend ausschließlich in der Literatur erörtert. Nun haben die Bundesregierung und das BMF zu steuerlichen Aspekten von Kryptowährungen Stellung genommen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nimmt mit Schreiben vom 27. Oktober 2017 (Dokument Nr. 2017/0894289) Stellung zu den sogenannten Inbound-Fällen – d. h. unter welchen Voraussetzungen ein ausländischer Lizenzgeber, der einem Lizenznehmer in Deutschland eine Software oder Datenbank zur Nutzung überlässt, der sogenannten beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Das Schreiben ist insbesondere für deutsche Lizenznehmer von Bedeutung, weil diese im Falle des Eingreifens der beschränkten Steuerpflicht einen sogenannten Steuerabzug („Quellensteuer“) in Höhe von 15 % des gesamten Entgelts vornehmen müssen. Nimmt der deutsche Lizenznehmer den Abzug nicht vor, droht ihm, die Quellensteuer selbst tragen zu müssen.
Gewinn- bzw. Ergebnisführungsverträge (EAV) mit Tochterkapitalgesellschaften werden oftmals zur Begründung einer ertragsteuerlichen Organschaft abgeschlossen. Sind jedoch noch weitere Gesellschafter an der Tochtergesellschaft beteiligt (sog. außenstehende Gesellschafter), ist für eine AG nach § 304 Aktiengesetz (AktG) zwingende Voraussetzung des EAV, dass den außenstehenden Gesellschaftern ein Ausgleichsanspruch eingeräumt wird.
Die Absenkung des US-Körperschaftsteuersatzes bringt US-Tochtergesellschaften jedenfalls in den Nahbereich der Niedrigbesteuerung und damit zu einer möglichen Besteuerung ihrer US-Einkünfte bei in Deutschland ansässigen Anteilseignern. Zugleich zeichnet sich eine Reform der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung ab, die – je nach Ausgestaltung – das Thema möglicherweise wieder relativiert.
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