Unternehmensteuerrecht
Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz (vgl. BGBl 2020 I S. 1512 ff.) hat der Gesetzgeber auch Änderungen an den vor allem in wirtschaftlichen Krisensituationen wie der derzeitigen wichtigen Verlustverrechnungsmöglichkeiten vorgenommen.
Hierbei wurden die Möglichkeiten der Verlustverrechnung, wenn auch zeitlich befristet, erweitert.
Unternehmensteuerrecht
Dr. Robert Kroschewski
Bei M&A-Transaktionen wird häufig neben einem festen Kaufpreis auch ein variabler Bestandteil vereinbart, um den zukünftigen Unternehmenserfolg des Zielunternehmens zu berücksichtigen („Earn-Out“ Klauseln). Vor dem Hintergrund der Unsicherheiten durch die Corona-Pandemie, die eine verlässliche Planung erschweren, gewinnen solche Klauseln an praktischer Bedeutung. Über die (einkommens-)steuerliche Behandlung eines Gewinns aus einer im Zuge eines Unternehmensverkaufs gewährten Aktienoption hat nun der BFH entschieden.
Unternehmensteuerrecht
Dr. Robert Kroschewski
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde festgehalten, dass die Ausgaben für Forschung- und Entwicklung (FuE) bis 2025 auf 3,5 % des Bruttoinlandsprodukts steigen sollen. Dazu wurde im Dezember 2019 ein Forschungszulagengesetz verabschiedet, das Unternehmen jeder Größe einen Teil ihrer Kosten für FuE als Zulage erstattet. Als Antwort auf die negativen Effekte der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung die maximale Bemessungsgrundlage nun von 2 Mio. EUR auf 4 Mio. EUR erhöht.
Unternehmensteuerrecht
Thomas Schäffer
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Thomas Schäffer
Bei Holdinggesellschaften stellt sich umsatzsteuerlich regelmäßig die Frage, ob aus Eingangsleistungen die Vorsteuer abgezogen werden kann. Die Antwort auf diese Frage ist zum einen davon abhängig, ob und ggf. inwieweit die Holdinggesellschaft im umsatzsteuerlichen Sinne unternehmerisch tätig ist und zum anderen davon, inwieweit sich die konkreten vorsteuerbelasteten Eingangsleistungen dem unternehmerischen Bereich zuordnen lassen.
Unternehmensteuerrecht
Daniel Fengler
+++ Update +++ Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wurde auf Grundlage des seitens der Bundesregierung Anfang Juni vorgestellten Konjunkturprogramms ein weiteres konkretes Maßnahmenpaket zur Steigerungen der Binnennachfrage auf den Weg gebracht. Mittlerweile wurden diese, sowie einige weitere Neuerungen in einem konkreten Regierungsentwurf zum zweiten Corona-Steuerhilfegesetz veröffentlicht.