Vergaberecht
Linda Siegert
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Anna-Lisa Wenzel
Der Wortlaut des § 134 Abs. 1 S. 1 GWB scheint eindeutig zu sein: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über deren Nichtberücksichtigung zu informieren. Aber was ist mit einem zweitplatzierten Bieter, der aufgrund der Ausschreibung ebenfalls einen – wenn auch nachrangigen – Zuschlag erhält? Besteht ein Anspruch des nachrangig bezuschlagten Bieters auf Erhalt eines Informationsschreibens?
VergaberechtZuwendungsrecht
Linda Siegert
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Linda Siegert
Das Zuwendungsrecht verbietet den vorzeitigen Maßnahmenbeginn, was zum Verlust des Förderanspruchs führen kann. Dies kollidiert oft mit der vergaberechtlichen Pflicht, eine gesicherte Finanzierung nachzuweisen, und stellt Zuwendungsempfänger vor Herausforderungen. Ein Fall vor dem Verwaltungsgericht München verdeutlicht dieses Spannungsverhältnis.
Vergaberecht
Linda Siegert
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Linda Siegert
Im Vergaberecht ist für den Ablauf des Verfahrens entscheidend, ob die nationalen Regelungen Anwendung finden oder ob man sich nach europäische Vorschriften richten muss. Dies ist abhängig vom geschätzte Auftragswert des öffentlichen Auftrags. Erreicht dieser einen gewissen Schwellenwert, sind öffentliche Auftraggeber dazu verpflichtet den Auftrag europaweit auszuschreiben. Die zu beachtenden Schwellenwerte werden dabei alle zwei Jahre von der europäischen Kommission per Verordnung angepasst und finden unmittelbare Anwendung. Ab dem 1. Januar 2024 sind die neu angepassten Werte für alle Mitgliedstaaten verbindlich.
Vergaberecht
Linda Siegert
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Linda Siegert
Laut der Russland-Sanktionen-VO (833/2014/EU) dürfen öffentliche Aufträge nicht an mit Russland verbundene Unternehmen vergeben werden. Dies gilt derzeit jedoch nur für öffentliche Aufträge und Konzessionen, deren Wert den europäischen Schwellenwert übersteigt. Warum ist dies der Fall und könnte die Sanktion auf nationaler Ebene auf unterschwellige Aufträge ausgedehnt werden?
ComplianceVergaberecht
Jan Christian Eggers, LL.M.
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Jan Christian Eggers, LL.M.
Um eine Vergabesperre zu vermeiden und sich Chancen auf öffentliche Aufträge zu erhalten, greifen Unternehmen nach einem Complianceverstoß oft zum Mittel der „Selbstreinigung“. Was im Hinblick auf den für eine erfolgreiche Selbstreinigung gebotenen Schadensausgleich tatsächlich erforderlich ist, bedarf allerdings einer genauen Prüfung im Einzelfall. Nicht immer ist Schadensersatz zu leisten.