Vergaberecht
Linda Siegert
Im Vergaberecht ist für den Ablauf des Verfahrens entscheidend, ob die nationalen Regelungen Anwendung finden oder ob man sich nach europäische Vorschriften richten muss. Dies ist abhängig vom geschätzte Auftragswert des öffentlichen Auftrags. Erreicht dieser einen gewissen Schwellenwert, sind öffentliche Auftraggeber dazu verpflichtet den Auftrag europaweit auszuschreiben. Die zu beachtenden Schwellenwerte werden dabei alle zwei Jahre von der europäischen Kommission per Verordnung angepasst und finden unmittelbare Anwendung. Ab dem 1. Januar 2024 sind die neu angepassten Werte für alle Mitgliedstaaten verbindlich.
Vergaberecht
Linda Siegert
Laut der Russland-Sanktionen-VO (833/2014/EU) dürfen öffentliche Aufträge nicht an mit Russland verbundene Unternehmen vergeben werden. Dies gilt derzeit jedoch nur für öffentliche Aufträge und Konzessionen, deren Wert den europäischen Schwellenwert übersteigt. Warum ist dies der Fall und könnte die Sanktion auf nationaler Ebene auf unterschwellige Aufträge ausgedehnt werden?
ComplianceVergaberecht
Jan Christian Eggers, LL.M.
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Jan Christian Eggers, LL.M.
Um eine Vergabesperre zu vermeiden und sich Chancen auf öffentliche Aufträge zu erhalten, greifen Unternehmen nach einem Complianceverstoß oft zum Mittel der „Selbstreinigung“. Was im Hinblick auf den für eine erfolgreiche Selbstreinigung gebotenen Schadensausgleich tatsächlich erforderlich ist, bedarf allerdings einer genauen Prüfung im Einzelfall. Nicht immer ist Schadensersatz zu leisten.
Vergaberecht
Linda Siegert
Neben den Schwierigkeiten bei der nationalen Energieversorgung treten zunehmend auch sicherheitspolitische Herausforderungen für Deutschland hinzu. Am 19. Juli 2022 ist daher das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, eine rasche Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit zu gewährleisten (§ 1 BwBBG). Ähnlich wie auch schon im LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG), wird dafür von diversen Regelungen gegen Wettbewerbsbeschränkungen abgewichen.
Vergaberecht
Linda Siegert
Am 1. Juni 2022 ist das LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) in Kraft getreten. Ziel ist es, so schnell wie möglich unabhängig von russischem Gas zu werden. Viele Kritiker befürchten, dass dies zu Lasten der Umwelt und des Klimas geschieht. Wir befürchten, dass darunter auch der Wettbewerb leiden und der Nutzen am Ende gar nicht so groß sein wird, wie erhofft.