15
Dezember
2022

Sicherheits- und Energiekrise: mehr Tempo in Vergabeverfahren?

Linda Siegert , Linda Siegert

Neben den Schwierigkeiten bei der nationalen Energieversorgung treten zunehmend auch sicherheitspolitische Herausforderungen für Deutschland hinzu. Am 19. Juli 2022 ist daher das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, eine rasche Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit zu gewährleisten (§ 1 BwBBG). Ähnlich wie auch schon im LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG), wird dafür von diversen Regelungen gegen Wettbewerbsbeschränkungen abgewichen.

11
Juli
2022

Krise vs. Wettbewerb: Das LNG-Beschleunigungsgesetz und seine Folgen für das Vergaberecht

Linda Siegert , Linda Siegert

Am 1. Juni 2022 ist das LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) in Kraft getreten. Ziel ist es, so schnell wie möglich unabhängig von russischem Gas zu werden. Viele Kritiker befürchten, dass dies zu Lasten der Umwelt und des Klimas geschieht. Wir befürchten, dass darunter auch der Wettbewerb leiden und der Nutzen am Ende gar nicht so groß sein wird, wie erhofft.

01
April
2022

Erlass des Bundes-Bauministeriums über „Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs“

Dr. Jan Boris Ingerowski, LL.M. , Dr. Jan Boris Ingerowski, LL.M.

Nicht zuletzt aufgrund der Kriegsereignisse in der Ukraine und der in der Folge verhängten weltweiten Sanktionen gegen Russland sind die Preise vieler Baumaterialien zum Teil stark angestiegen. Um den Auswirkungen für laufende und kommende Baumaßnahmen des Bundes zu begegnen, hat das Bundesministerium für Wohnen Stadtentwicklung und Bauwesen mit Erlass vom 25.03.2022 für spezifische Produktgruppen Sonderregelungen in Kraft gesetzt. Diese gelten vorläufig bis zum 30.06.2022.

30
März
2022

Konzessionsvergabe: Was wir von „Gasnetz Leipzig“ lernen können

Linda Siegert , Jan Christian Eggers, LL.M. , Jan Christian Eggers, LL.M. , Linda Siegert

Die Vergabe eines Wegenutzungsvertrages für Strom und Gas stellt die zuständigen Gemeinden vor große Herausforderungen. Neben der Frage, nach welchen Auswahlkriterien der Vertrag vergeben werden soll, stellt sich regelmäßig die Frage nach der Neutralität der Gemeinde in Verfahren, an denen sich auch ein gemeindeeigener Bewerber beteiligt.