Was lange währt, wird endlich wirksam: Wettbewerbsregister seit dem 1. Juni 2022 im vollen Betrieb
Bereits 2017 wurde das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verabschiedet, nun – 5 Jahre später – entfaltet es seine volle Wirkung. Seit dem 1. Juni 2022 sind die Abfragepflichten für Auftraggeber und verschiedene Auskunftsrechte anwendbar.