Vergaberecht
Dr. Jan Boris Ingerowski, LL.M.
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Dr. Martin Dieckmann, LL.M.
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Dr. Martin Dieckmann, LL.M.
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Dr. Jan Boris Ingerowski, LL.M.
Die Corona-Krise erfordert ein rasches und entschlossenes Handeln in verschiedensten Bereichen der öffentlichen Gefahrenabwehr und Daseinsvorsorge. Dem tragen verschiedene „unkonventionelle“ staatliche Eingriffe der letzten Tage und Wochen und einige teils in hoher Eile beschlossene Rechtsänderungen Rechnung. Von eminenter Bedeutung im Gesundheitssektor, aber auch darüber hinaus, ist dabei die öffentliche Beschaffung insbesondere von für die Corona-Abwehr und -Bekämpfung relevanten Lieferungen und Dienstleistungen. Dabei hält das deutsche Vergaberecht auch ohne Rechtsänderungen das notwendige Instrumentarium für die Durchführung besonders dringlicher Beschaffungen in stark verkürzten Verfahren bereit. Hierauf hat jetzt das Bundeswirtschaftsministerium mit Rundschreiben vom 19.03.2020 zurecht hingewiesen.
Vergaberecht
Dr. Martin Dieckmann, LL.M.
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Dr. Martin Dieckmann, LL.M.
Wie bereits im Oktober angekündigt, hat die EU-Kommission jetzt die Schwellenwerte für öffentliche Aufträge mit Wirkung zum 1. Januar 2020 neu festgesetzt. Die neuen Schwellenwerte wurden am 31. Oktober 2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie markieren die Grenze für den Auftragswert, ab dem eine europaweite Ausschreibung zu erfolgen hat.
Vergaberecht
Dr. Martin Dieckmann, LL.M.
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Dr. Martin Dieckmann, LL.M.
Am 18.07.2019 ist durch eine an diesem Tag verkündete Änderung des § 2 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) die VOB/A 2019 für den Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte in Kraft gesetzt worden. Sie ersetzt die VOB/A 2016 und gilt nun für alle Vergabeverfahren über Bauleistungen, die ab diesem Zeitpunkt europaweit bekanntgemacht wurden bzw. werden.