Vergaberechtsnovelle 2016 endgültig verabschiedet
Am 18.03.2016 hat der Bundesrat seine Zustimmung zu einer Vergaberechtsmodernisierungsverordnung der Bundesregierung gegeben, die zuvor bereits den Bundestag passiert hatte.
Am 18.03.2016 hat der Bundesrat seine Zustimmung zu einer Vergaberechtsmodernisierungsverordnung der Bundesregierung gegeben, die zuvor bereits den Bundestag passiert hatte.
Am 08.07.2015 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung der Vergabevorschriften im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen, der nun Bundestag und Bundesrat zugeleitet wird. Hiermit gewinnt die lange erwartete umfassende Vergaberechtsnovelle an Fahrt. Es geht dabei vor allem um die Änderung und Anpassung des deutschen Vergaberechts an die neuen Vorgaben der EU-Vergaberichtlinien von 2014, die bis zum 18.04.2016 in deutsches Recht umzusetzen sind.