Titelbild

blog.esche

Aktuelles aus den Bereichen
Recht, Steuern und Wirtschaftsprüfung

09
Januar
2020

Generalvollmacht und Testamentsvollstreckung

Meike Isabel Bever, LL.M.

Ein Testamentsvollstrecker darf sein Amt im Zweifel nicht auf einen Dritten übertragen. Das schließt die Erteilung einer (widerruflichen) Generalvollmacht an einen Dritten aber nicht aus, wenn der Erblasser nichts Abweichendes angeordnet hat. Das Kammergericht (KG) hat entschieden: Für diese Generalvollmacht gelten keine besonderen Anforderungen. Auch eine Generalvollmacht, die ohne Bezugnahme auf das Testamentsvollstreckeramt des Vollmachtgebers erteilt wird, kann den Bevollmächtigten zu Tätigkeiten der Testamentsvollstreckung berechtigen.

27
September
2019

Digitaler Nachlass: Call to Action

Meike Isabel Bever, LL.M.

Im Juli 2018 hat der BGH in einem viel beachteten Urteil entschieden: Beim Tod des Kontoin-habers eines sozialen Netzwerks geht der Nutzungsvertrag auf die Erben über. Die Erben erhalten daher Zugang zum Benutzerkonto nebst Kommunikationsinhalten (BGH, Urteil vom 12.07.2018, Az. III ZR 183/17). Auch ein gutes Jahr nach der Entscheidung ist der „digitale Nachlass“ in aller Munde. Und das zu Recht: Handlungsbedarf besteht für (fast) jeden.

10
September
2019

,

Ist der Anteil noch so klein, ohne Erbschein kommt kein Erbe ins Handelsregister rein (oder doch?)

Dr. Sebastian Garbe

Verstirbt ein OHG- oder KG-Gesellschafter, sind seine Erben als neue Gesellschafter im Handelsregister einzutragen. Diese müssen dem Handelsregister ihre Erbenstellung nachweisen. Gibt es kein notarielles Testament, ist in aller Regel die Beantragung eines Erbscheins erforderlich und zwar auch dann, wenn damit hohe Kosten verbunden sind.

09
September
2019

Keine Kumulation von Auslegungsregeln: Zur Wechselbezüglichkeit bei Ersatzerbschaft

Meike Isabel Bever, LL.M.

Eins und eins macht zwei? Das gilt, wie das OLG Hamm entschieden hat, nicht unbedingt für Auslegungsregeln im Erbrecht. War die Einsetzung des Schlusserben in einem Berliner Testament aufgrund der Vermutung des § 2270 Abs. 2 BGB wechselbezüglich und fällt der Schlusserbe vor dem Tod des überlebenden Ehegatten weg, gilt die Bindungswirkung nicht auch für die eintretenden Ersatzerben, wenn diese wiederum allein aufgrund der Auslegungsregel des § 2069 BGB berufen sind.

15
März
2019

Bye Bye Apostille: Neue Verordnung fördert Freizügigkeit in der EU

Meike Isabel Bever, LL.M.

Seit dem 16.02.2019 gilt die EU-Verordnung 2016/1191. Danach können bestimmte öffentliche Urkunden eines Mitgliedstaats – insbesondere aus dem Bereich Personenstand und Meldewesen – nunmehr ohne weitere Förmlichkeit in anderen Mitgliedstaaten verwendet werden. Insbesondere bedarf es dafür keiner Apostille mehr. Auch die Verwendung beglaubigter Übersetzungen wird durch die neue EU-Verordnung vereinfacht beziehungsweise mitunter ganz entbehrlich.

18
Mai
2018

,

Nichtanwendungserlass gegen Verschärfungen des BFH bei erbschaftsteuerlicher Begünstigung von Wohnungsunternehmen

Dr. Robert Schütz

Durch gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23. April 2018 tritt die Finanzverwaltung der sehr engen Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) hinsichtlich der Voraussetzungen für die erbschaftsteuerliche Begünstigung von Wohnungsvermietungsunternehmen entgegen. Der BFH hatte mit Urteil vom 24.10.2017 – II R 44/15 (veröffentlicht am 21.02.2018) entschieden, dass für Wohnungsvermietungsgesellschaften nur dann die erbschaftsteuerlichen Begünstigungsvorschriften für Betriebsvermögen anzuwenden sind, wenn neben der Wohnungsvermietung besondere Zusatzleistungen erbracht werden, die das übliche Maß bei langfristigen Vermietungen übersteigen.