Vertragsrecht
Wiebke Macher
Bereits im Februar veröffentlichte das Bundesjustizministerium ein Eckpunktepapier zur Einführung der „Verantwortungsgemeinschaft“. Hiernach ist geplant, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um persönliche Näheverhältnisse durch einen Verantwortungsgemeinschaftsvertrag rechtlich abzusichern. Eine Eheschließung soll hierfür nicht erforderlich sein. Kommt nun also die Ehe light?
Vertragsrecht
Wiebke Macher
Mit Urteil vom 1. September 2021 – II R 40/19 entschied der BFH, dass sog. Bedarfsabfindungen unter Ehegatten im Scheidungsfall keine freigebigen Zuwendungen darstellen. Dies wurde in der Beraterpraxis zunächst sehr begrüßt. Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail.
ComplianceKapitalmarktrechtVertragsrecht
Dr. Hans Mewes
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) als eines der gesetzgeberischen Meilensteine der Koalition im Bereich des Wirtschaftsrechts gelangt nunmehr auf die Zielgerade und dürfte bereits zum Jahreswechsel in Kraft treten. „Bausteine“ des Gesetzes sind Mehrstimmrechtsaktien, Börsenmantelaktiengesellschaften („SPACs“), elektronische Aktien sowie verschiedene weitere kapitalmarkt- und gesellschafts- und steuerrechtliche Maßnahmen. Von der breiten Öffentlichkeit bisher relativ unbemerkt plant der Gesetzgeber auch eine sog. Bereichsausnahme von der AGB-Kontrolle für Verträge über erlaubnispflichtige Finanzgeschäfte. Hier steht zu befürchten, dass dies dem Schutz kleinerer/schwächerer Vertragspartner zuwiderlaufen und eine zunehmende Rechtsunsicherheit mit sich bringen dürfte.
Vertragsrecht
Saskia Hahn
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Saskia Hahn
Von behördlichen Coronamaßnahmen waren nicht nur die Vermieter von Einzelhandelsgeschäften betroffen, sondern auch Veranstalter und Vermieter von Veranstaltungsräumen sowie ihre Kunden. Aber kann man eine Hochzeitsfeier einfach auf einen späteren Zeitpunkt verschieben?
VertragsrechtImmobilienrecht
Dr. Peter Schunck
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Dr. Peter Schunck
Bei der Verwendung von AGB ist höchste Vorsicht geboten. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um die Verwendung unwirksamer Klauseln handelt. Einem Bauunternehmer verwehrte das OLG Hamm (Urt. v. 10. März 2022 – 24 U 194/20), sich auf die Unwirksamkeit der von ihm formularmäßig verwendeten Abnahmeklausel zu berufen.