Der Bundestag hat am 28.01.2021 eine Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) beschlossen, mit der die Insolvenzantragspflicht für solche Unternehmen bis zum 30.04.2021 weiter ausgesetzt bleibt, denen noch keine Corona-Hilfen ausgezahlt worden sind. Damit kommt die Verlängerung des Aussetzungszeitraums allein solchen Unternehmen zugute, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht. Dies dürfte für viele Unternehmen zutreffen.
Der BGH bestätigt eine Praxis, die bei vielen Registergerichten bereits gang und gäbe ist: Die Abkürzung „gUG (haftungsbeschränkt)“ kann für gemeinnützige Unternehmensgesellschaften ins Handelsregister eingetragen und verwendet werden.
Im Rahmen der COVID-19 Gesetzgebung ist die Insolvenzantragspflicht vorübergehend bis zum 30. September 2020 ausgesetzt worden. Diese Aussetzung soll nun – teilweise – bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden. Geschäftsführer und Vorstände könnten in eine Haftungsfalle geraten, würden sie dem Glauben verfallen, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht würde in jedem Falle bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Die Verlängerung soll jedoch nur für den Insolvenzgrund der Überschuldung gelten, nicht für den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit. Das setzt insoweit die Prüfungs- und Verhaltenspflichten für die Organe juristischer Personen wieder in Kraft, deren Verletzung für diese haftungsträchtig werden kann.
Die EU arbeitet schon lange an der Digitalisierung des europäischen Wirtschaftsraums. Jetzt soll mit der Einführung der Online-Gründung von Kapitalgesellschaften ein weiterer Schritt in die Zukunft gemacht werden.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 2019 (II ZR 457/18) haftet der Erwerber eines Handelsgeschäfts während der Eigenverwaltung nicht für die im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten nach § 25 Abs. 1 S. 1 HGB. Der Bundesgerichtshof folgte damit seiner bestehenden Rechtsprechung zu § 25 Abs. 1 S. 1 HGB beim Erwerb eines Handelsgeschäfts von einem Insolvenzverwalter.
Die Große Koalition verabredete in ihrem Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 die Anpassung des teilweise aus dem 19. Jahrhundert stammenden Rechts der Personengesellschaften an die Bedürfnisse des modernen und vielfältigen Wirtschaftslebens. Die vom Bundesjustizministerium eingesetzte Expertenkommission legte nun ihren Gesetzentwurf (sog. Mauracher Entwurf) vor: Einschließlich aller Folgeanpassungen sieht der Entwurf Änderungen in 39 Gesetzen vor.
Unter der Covid-19-Pandemie und ihren wirtschaftlichen Auswirkungen, insbesondere durch die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Covid 19-Virus, leiden nicht nur private, sondern auch kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen.
On 8 April 2020, the German Federal Government approved an Act (“Amendment Act”) to amend the German Foreign Trade and Payments Act (Außenwirtschaftsgesetz, “AWG”). The Amendment Act still needs to be approved by both the Bundestag and the Bundesrat. It will be followed by an amendment of the German Foreign Trade and Payments Act (Außenwirtschaftsverordnung, “AWV”), which provides for the details of German Foreign Investment Control.
The current COVID 19 pandemic creates various logistic difficulties for completing M&A transactions. Almost every country in the world has issued strict entry bans or has imposed quarantine obligations of two weeks for incoming travelers. Also within EU-countries, travelling is heavily restricted and logistically difficult due to limitations in air traffic.
+++ Update +++ Der Bundestag hat am 27. März 2020 das Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz – COVInsAG) beschlossen. Bislang hatten die Vertretungsorgane einer juristischen Person nach § 15a Abs. 1 InsO ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber binnen drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen.
+++ Update +++ Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht ist in Kraft getreten. In den nachfolgend behandelten Punkten ergeben sich keine Änderungen im Vergleich zum Gesetzesentwurf vom 23. März 2020.
Die Coronavirus-Pandemie lähmt die deutsche Wirtschaft schon nach kurzer Zeit zunehmend. Viele Unternehmen bangen um ihre wirtschaftliche Existenz. Der Bundestag verabschiedet mit dem Entwurf des Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetzes („WStFG“) einen Rettungsschirm von rund 600 Milliarden Euro.
Die weltweite COVID-19-Pandemie überrollt Europa mit rasender Geschwindigkeit. Heute finden sich Unternehmen, Gesellschaft und der Einzelne in einer Situation, die vor einer Woche nicht vorstellbar schien. Die Infektionslage ändert sich stündlich. Die ökonomische und soziale Atmosphäre, vor deren Hintergrund auch unternehmerische Entscheidungen zu treffen sind, ändert sich mindestens täglich. Der Versuch, Geschäft und in vielen Fällen die Existenz eines Unternehmens zu retten, stellt Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Mitarbeiter aktuell und auf nicht absehbare Zeit vor immense Herausforderungen.
Zum 1. Oktober 2017 wurde das Transparenzregister eingeführt, in das die wirtschaftlich Berechtigten auch von Kommanditgesellschaften einzutragen sind. Gleichzeitig wurde eine Meldefiktion geschaffen (§ 20 Abs. 2 GwG), die den damit verbundenen bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren sollte. Inzwischen zeigt sich aber, dass die Meldefiktion bei Kommanditgesellschaften größtenteils ins Leere geht.
Bedarf die schenkweise Übertragung eines volleingezahlten Kommanditanteils an einen Minderjährigen der Bestellung eines Ergänzungspflegers? Das jedenfalls meint das OLG Oldenburg und reiht sich so in einen der höchstrichterlichen Klärung dringend harrenden Streitstand ein.
Kapitalgesellschaften mit einem hohen Einsatz von wechselnden Leiharbeitnehmern und einer ungefähren Beschäftigtenanzahl von 500 oder 2.000 sollten prüfen, ob ihr Aufsichtsrat richtig besetzt ist. Der BGH hat klargestellt, dass die Schwellenwerte für die Unternehmensmitbestimmung nicht durch den Einsatz von wechselnden Leiharbeitnehmern umgangen werden können (BGH v. 25.06.2019 – II ZB 21/18).
In seinem am 6. November 2018 verkündeten Urteil konkretisiert der BGH die bis dato umstrittenen formellen Voraussetzungen für eine wirksame Ressortaufteilung auf Ebene der Geschäftsführung und verschärft damit die Anforderungen, die an eine Entlastung des Geschäftsführers im Hinblick auf seine persönliche Haftung für Zahlungen nach Eintritt des Insolvenzfalles zu stellen sind.
Verstirbt ein OHG- oder KG-Gesellschafter, sind seine Erben als neue Gesellschafter im Handelsregister einzutragen. Diese müssen dem Handelsregister ihre Erbenstellung nachweisen. Gibt es kein notarielles Testament, ist in aller Regel die Beantragung eines Erbscheins erforderlich und zwar auch dann, wenn damit hohe Kosten verbunden sind.
Die Organe von Unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, stoßen häufig auf Widerstand, wenn sie im Namen des Unternehmens eine D&O-Versicherung für ihre Tätigkeit abschließen wollen. Dabei unterliegen sie im Grundsatz denselben Haftungsrisiken wie Organe im privatwirtschaftlichen Bereich.
Bei anmeldepflichtigen Zusammenschlussvorhaben kommt der Fusionskontrolle nicht nur bei der Gestaltung und zeitlichen Planung des Transaktionsprozesses eine gewichtige Rolle zu. Die Reichweite des für den Zeitraum vor und während der Fusionskontrolle geltenden Vollzugsverbotes ist im Einzelfall nicht immer zweifelsfrei bestimmbar und birgt somit häufig rechtliche Risiken.
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 20. Mai 2019 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie (Richtlinie [EU] 2018/843) zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie [EU] 2015/849) vorgelegt. Geplant sind Änderungen des Geldwäschegesetzes (GwG). Wesentlich neu ist, dass die Einsichtnahme in das Transparenzregister künftig allen Mitgliedern der Öffentlichkeit gestattet werden soll. Ein wirtschaftlich Berechtigter, der nicht möchte, dass Angaben zu seiner Person von jedermann eingesehen werden kann, kann dies unter bestimmten, engen Voraussetzungen bereits jetzt verhindern.
„Der Aufsichtsrat vertritt die Aktiengesellschaft nicht nur bei Rechtsgeschäften, die mit einem Vorstandsmitglied selbst geschlossen werden, sondern auch bei Rechtsgeschäften mit einer Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter ein Vorstandsmitglied ist.“
Dies ist der Leitsatz eines von drei im Zusammenhang stehender Urteile vom 15. Januar 2019 (II ZR 392/17, Leitsatzentscheidung, II ZR 393/17, II ZR 394/17), mit denen die umstrittene und bisher vom BGH offen gelassene Frage entschieden wurde, ob § 112 Satz 1 AktG, der die Vertretung der AG durch den Aufsichtsrat regelt, entsprechend gilt, wenn die AG ein Geschäft mit einer Gesellschaft abschließt, deren Alleingesellschafter ein Vorstandsmitglied ist.
Spätestens seit der Finanzkrise 2007 kommen so genannte MAC-Klauseln (Material Adverse Change) in Unternehmenskaufverträgen auch in Deutschland vermehrt vor. MAC-Klauseln sollen den Zeitraum zwischen Signing und Closing des Unternehmenskaufes vor „wesentlich nachteiligen Veränderungen“ bei der Zielgesellschaft durch Rücktrittsrechte zugunsten des Käufers absichern.
Die Finanzminister der Bundesländer haben am 21.06.2018 Maßnahmen zur gesetzlichen Neuregelung des Grunderwerbsteuerrechts beschlossen, um Immobilien Share Deals künftig verstärkt der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen.
Sog. Fake-President-Fälle beschäftigen zunehmend D&O-Versicherer. Die Geschichte eines solchen Falles ist schnell erzählt: Geschäftsführer A oder Prokurist B erhält anscheinend ein Fax von den ihm vorgesetzten Gesellschaftern, Geschäftsführern oder sonstigen Unternehmensgremien. Er wird darin angewiesen, innerhalb kürzester Zeit eine hohe Zahlung auf ein Auslandskonto – außerhalb der EU – zu leisten. Zahlungsgrund sei eine wichtige, bisher geheim gehaltene Transaktion (Geschäft o. ä.). Werde die Zahlung nicht „rechtzeitig“ geleistet, scheitere das Geschäft mit unabsehbaren Folgen.
In Deutschland sind Unternehmen sehr verbreitet als Personengesellschaft organisiert. Für Unternehmenskäufe bringt das sehr spezifische Besonderheiten mit sich, insbesondere für den Verkäufer entstehen Optimierungschancen. Für den Käufer hat das seine Tücken...
Gewinn- bzw. Ergebnisführungsverträge (EAV) mit Tochterkapitalgesellschaften werden oftmals zur Begründung einer ertragsteuerlichen Organschaft abgeschlossen. Sind jedoch noch weitere Gesellschafter an der Tochtergesellschaft beteiligt (sog. außenstehende Gesellschafter), ist für eine AG nach § 304 Aktiengesetz (AktG) zwingende Voraussetzung des EAV, dass den außenstehenden Gesellschaftern ein Ausgleichsanspruch eingeräumt wird.
Der im Hinblick auf eine Regierungsbildung von CDU/CSU und SPD vereinbarte Koalitionsvertrag sieht unter anderem eine weitreichende Reform des Sanktionsregimes für Unternehmen vor, die für das Fehlverhalten von Managern und Mitarbeitern in Anspruch genommen werden. Insbesondere dürfte in diesem Zusammenhang der straf- und bußgeldrechtliche Sanktionsrahmen substantiell erweitert und um weitere Ahndungsmöglichkeiten ergänzt werden.
Das Landgericht Frankfurt hat zum 1.01.2018 eine englischsprachige Kammer für Handelssachen eingerichtet und stärkt damit Frankfurt als Gerichtsstandort für international verhandelte Streitigkeiten.
Zahlreiche Schiffsbeteiligungen befinden sich im wahrsten Sinne des Wortes „unter Wasser“. Nicht selten sind hier Insolvenzverfahren über die Vermögen der Kommandit- bzw. Beteiligungsgesellschaften eröffnet und Insolvenzverwalter sind gehalten, Haftungsansprüche gegen Anleger geltend zu machen, die als Kommanditisten Einlageverpflichtungen übernommen haben.
Am 12. Juli 2017 hat die Bundesregierung die Neunte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung („AWV“) beschlossen und damit die Bestimmungen über die Prüfung ausländischer Direktinvestitionen in den deutschen Markt verschärft. Künftig unterliegen mehr Unternehmen einer Meldepflicht als bisher. Zudem wurden die Prüfungspflichten verlängert.
Kundendaten können im Rahmen von Asset-Deal-Verträgen nicht beliebig übertragen werden. Bei Missachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen drohen Verkäufer und Käufer schon heute empfindliche Bußgelder von bis zu EUR 300.000,00. Diese steigen ab dem 25.05.2018 extrem an. Eine Lösung für die datenschutzkonforme Übertragung von Kundendaten könnte die sogenannte Widerspruchslösung bieten.
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie ist § 40 GmbHG geändert worden. Dies hat Konsequenzen für den Inhalt der von den Geschäftsführern einer GmbH einzureichenden Gesellschafterliste. Darüber hinaus erfordern nun weitere Sachverhaltskonstellationen die Einreichung einer neuen Gesellschafterliste.
Die Vernetzung und Digitalisierung von gesellschaftsrechtlichen Aktivitäten auf EU-Ebene schreitet immer weiter voran. Während ein Projekt bereits verwirklicht wurde, prüft die EU-Kommission derzeit die Umsetzbarkeit einer weiteren Initiative hin zu einem digitalen Binnenmarkt.
Der EuGH hat im Mai 2014 für Bürger ein „Recht auf Vergessen-Werden“ gegen Suchmaschinenbetreiber und die Löschung von gespeicherten Links bejaht. In der nun vorliegenden Entscheidung des EuGH vom 09.03.2017 verneinte dieser ein derartiges Recht für Personen, die in einem Unternehmensregister eingetragenen sind.
Für den Geschäftsführer einer GmbH wird in dessen Anstellungsvertrag regelmäßig ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zeigt, dass bei der Formulierung Besonderheiten zu beachten sind, will die Gesellschaft nicht die Unwirksamkeit des Wettbewerbsverbotes riskieren.
Wenn es nach einem Unternehmenskauf zu Streitigkeiten zwischen Verkäufer und Käufer kommt, stellt sich oft die Frage: Wer muss sich wessen Verschulden und wessen Kenntnis zurechnen lassen? Das Urteil des OLG Düsseldorf zeigt: Wenn das Management der Zielgesellschaft involviert ist, wird es kompliziert.
WhatsApp war Facebook einen Kaufpreis von rund 19 Mrd. US$ wert. Weil WhatsApp aber nur geringe Umsatzerlöse erzielte, griff für diese Transaktion (ursprünglich) weder die europäische noch die deutsche Fusionskontrolle ein. Mit der 9. GWB-Novelle soll diese Lücke jetzt geschlossen werden.
In der Insolvenz einer GmbH wirft der Insolvenzverwalter stets einen genauen Blick auf die Frage, ob die Einlagen durch die Gesellschafter geleistet wurden. Dabei ist häufig tatsächlich Geld von den Gesellschaftern geflossen, die sich deswegen in Sicherheit wiegen. Aber bedeutet „gezahlt“ wirklich immer „gezahlt“? Nein, wie das OLG München (Urteil vom 12. Oktober 2016 - 7 U 1983/16) in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden hat.
Seit dem 1. Oktober 2016 gibt es eine Gesetzesänderung, die alle Unternehmen betreffen, die eine Online-Plattform oder einen E-Shop betreiben, sofern sich ihr Angebot nicht ausschließlich an Unternehmen, sondern auch an Verbraucher richtet.
Viele Unternehmer möchten sich zwar irgendwann aus ihrem Unternehmen zurückziehen, wollen jedoch noch ein paar Jahre an den Erträgen des Unternehmens partizipieren und bei Fragen, die das Unternehmen betreffen, mitentscheiden dürfen. Diese Wünsche können durch eine Übertragung des Unternehmensanteils unter Nießbrauchsvorbehalt erfüllt werden. Dabei ist es insbesondere im Hinblick auf Stimmrechte wichtig, den Gesellschaftsvertrag auf notwendige Änderungen zu überprüfen. Auch in der Nießbrauchsbestellung sollten einige wichtige Regelungen nicht fehlen. Aus einem neuen Urteil des OLG München zur Eintragungsfähigkeit eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil im Handelsregister ergeben sich neue Gestaltungshinweise.
In der M&A-Praxis wird häufig erst nach Abschluss des Anteilskaufvertrags (SPA) entschieden, welche Gesellschaft der Erwerbergruppe die Beteiligung an der Zielgesellschaft letztlich halten soll. Typischerweise wird dem Käufer gestattet, die Ansprüche aus dem SPA vor dessen Vollzug an eine andere Gesellschaft weiterzugeben...
Das OLG Frankfurt (Urteil vom 7. Mai 2016, Az. 26 U 35/12) hat sich kürzlich zu wichtigen Fragen der Bilanzgarantien in Unternehmenskaufverträgen geäußert: Vermeintlich „weiche“ Bilanzgarantie können danach als „hart“ ausgelegt werden. Folge der Verletzung einer Bilanzgarantie ist in der Regel kein Anspruch auf Bilanzauffüllung, sondern auf Anpassung des Kaufpreises.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit zwei Urteilen vom 11.11.2015 entschieden, dass ein Stimmbindungsvertrag, den ein für die GmbH tätiger Minderheitsgesellschafter mit den weiteren Gesellschaftern abschließt, nicht mehr zu einer Sozialversicherungsfreiheit führt.
Besteht die Geschäftsführung einer GmbH aus mehreren Personen (für den Vorstand der AG gelten die nachfolgenden Ausführungen entsprechend), sind diese meist nur gemeinschaftlich zur Geschäftsführung befugt. Dies bedeutet, dass alle Geschäftsführer über sämtliche Geschäftsführungsmaßnahmen gemeinsam beschließen müssen. Sie sind daher auch für alle Maßnahmen verantwortlich, was ein hohes Haftungsrisiko birgt.
In seinem Urteil vom 25. Februar 2016 (Aktenzeichen VII ZR 102/15) hat der Bundesgerichtshof sich erneut mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen ein Vertragshändler einen Ausgleichsanspruch analog § 89 b HGB besitzt. In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall verlangte eine schwedische Kapitalgesellschaft, die für ein deutsches Unternehmen in Schweden als Vertragshändler tätig war, nach der Beendigung des Vertragshändlervertrages die Zahlung einer Ausgleichszahlung analog § 89 b HGB.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich jüngst mit der Frage auseinandergesetzt, in welcher Höhe Vorstandsbezüge bei Verschlechterung der Lage der Aktiengesellschaft herabgesetzt werden können. Dabei hat er dem Aufsichtsrat erstmals gewisse Kriterien für das Maß der Herabsetzung an die Hand gegeben.
So wie die Gründung einer GmbH ist auch ihre Beendigung an eine Reihe besonderer Formalien gebunden. Zum Schutz der Gläubiger darf die Gesellschaft nach ihrer Auflösung grundsätzlich nicht vor Ablauf eines Jahres aus dem Handelsregister gelöscht und das Gesellschaftsvermögen nicht an die Gesellschafter ausgekehrt werden (sog. Sperrfrist). Von diesem Grundsatz hat das OLG Jena eine Ausnahme gemacht.
Besteht Streit über die Wirksamkeit der Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund, kann dem Altgeschäftsführer die Ausübung von Geschäftsführungsbefugnissen im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt werden.
Die Europäische Union hat am 21. Mai 2013 die Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (2013/11/EU, sog. AS-Richtlinie oder ADR-Richtlinie) erlassen. In Deutschland ist diese Richtlinie nunmehr als Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) umgesetzt worden.
Eine vom Vorstand begangene Untreue gemäß § 266 StGB zu Lasten der Aktiengesellschaft stellt keine mittelbare Pflichtverletzung gegenüber den Aktionären dar und berechtigt diese nicht zum Schadensersatz.
In allen Fällen der Regelverjährung von 3 Jahren (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB) bedeutet das Jahresende 2015 auch das "Aus" für Ansprüche, die im Jahr 2012 entstanden sind und dem Gläubiger bekannt wurden. Zu den Maßnahmen, die den Lauf der Verjährung hemmen, gehören die rechtzeitige Klageerhebung und die rechtzeitige Zustellung eines Mahnbescheids (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
Die inzwischen eingestandene Manipulation von Abgasmessungen bei VW schlägt hohe Wellen: Der VW-Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn ist zurückgetreten, nicht ohne zuvor eine "umfassende Aufklärung" angekündigt zu haben.
Gerät ein Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage, so werden eine Vielzahl von Lieferanten versuchen, sich ihre Forderungen durch eine Bürgschaft des/der Gesellschafter des Unternehmens absichern zu lassen. Bei der Einholung einer solchen Bürgschaft ist höchste Vorsicht geboten.
Die Amtslöschung einer vermögenslose GmbH nach § 394 FamFG kann eine Alternative zur Liquidation oder Verschmelzung einer inaktiven und überflüssig gewordenen GmbH darstellen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erst kürzlich mit der Rechts- und Parteifähigkeit einer so gelöschten GmbH beschäftigt.
Im Jahre 2012 stellte der Bundesgerichtshof klar, dass die Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen mit dem Einziehungsbeschluss wirksam wird, die Gesellschafter, die die Einziehung beschließen aber für die zu zahlende Abfindung haften. Nunmehr entschied das Landgericht Aachen eine Ausnahme von diesem Prinzip.
Für Vorstände und Geschäftsführer besteht in einem gegen sie gerichteten Haftungsprozess die Gefahr zu unterliegen, obwohl sie keinen Fehler gemacht haben. Die Verteidigung der Organmitglieder scheitert oftmals an Beweisschwierigkeiten wegen fehlender Unterlagen.
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