Bewertungen, für die Rezensenten einen Vorteil erhalten, müssen als solche erkennbar sein. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am 9. Juni 2022 entschieden (Az.: 6 U232/21).
Damit die Firma einer GmbH in das Handelsregister eingetragen werden kann, muss sie „unterscheidungskräftig“ sein (§ 18 Abs.1 HGB). Der Begriff „unterscheidungskräftig“ ist auslegungsbedürftig. Bei der Auslegung verfahren die Amtsgerichte, die für die Eintragung zuständig sind, bisweilen restriktiv. Das OLG Hamburg hat diese restriktive Praxis nun gelockert und bekräftigt, dass Begriffe, die ein Wortspiel enthalten, eintragungsfähig sein können (Beschluss v. 19. Mai 2022 – 11 W 21/22).
Eine Nachahmung ist nur dann unlauter, wenn bestimmte unlauterkeitsbegründende Umstände hinzukommen. In einer aktuellen Entscheidung stellt der BGH klar, dass solche Umstände bei hochwertigen Nachahmungen im Hochpreissegment, die keine identischen Kopien des Originals sind, nicht ohne weiteres anzunehmen sind.
Seit der „Geburtstagszug“-Entscheidung des Bundesgerichtshofes genügt es für den urheberrechtlichen Schutz von Industriedesigns (wie z. B. Möbel, Lampen, Modekreationen oder Produktverpackungen), dass dieses eine Gestaltungshöhe erreicht, die es nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise rechtfertigt, von einer „künstlerischen Leistung“ zu sprechen.
In einem am 11. Februar 2022 veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) festgestellt, dass eine einstweilige Verfügung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg vom Oktober 2019 auf verfassungswidrige Weise zustande gekommen ist. Der Grund: Das Recht auf prozessuale Waffengleichheit wurde vom OLG missachtet. Bedeutet das das generelle Aus für einstweilige Verfügungsverfahren?
Werden Werbenachrichten in der Form eingeblendet, dass sie optisch normalen E-Mails ähneln, muss der Nutzer in die Einblendung einer entsprechenden Werbeanzeige zuvor ausdrücklich zugestimmt haben. Andernfalls kann dies einen Verstoß gegen die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und die Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken darstellen.
Dies urteilte der Europäische Gerichtshof nach einem Vorabentscheidungsersuchens des Bundesgerichtshofs.
Nachdem der Bundegerichtshof am 27. Mai 2021 (Az. I ZB 21/20) die Löschung der deutschen Wortmarke „Black Friday“ für Werbedienstleistungen sowie Groß- und Einzelhandelsdienstleistungen bestätigt hat, dürfte es beim diesjährigen „Black Friday“ am 26. November 2021 keine Probleme mehr bei der Durchführung entsprechender Rabattaktionen geben.
Urheber von Werken können von Lizenznehmern verlangen, dass sie wirksame technische Maßnahmen ergreifen, um sogenanntes Framing zu verhindern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und beendet eine seit Jahren geführte Debatte.
Es ist mittlerweile allgemein üblich, Personennamen als Marke zu registrieren. Von hoher Bedeutung ist dies für solche Personennamen, die ein Merchandising-Potential aufweisen und damit aufgrund ihrer Popularität der Marke von Anfang an einen hohen Wert verleihen. Hierzu zählen insbesondere Personen der Zeitgeschichte, wie bekannte Künstler, Politiker, Schauspieler, Sportler, Models und zunehmend auch Social Media „Stars und Sternchen“.
Ein Proteststurm fegte 2019 durch das Netz – und die reale Welt. Influencer, Youtuber und der Chaos Computer Club riefen dazu auf, sich gegen das vermeintliche Ende des freien Internets zu wehren. Auslöser war die Verabschiedung der EU-Urheberrechtsrichtlinie. Diese Richtlinie muss in Deutschland bis 7. Juni 2021 umgesetzt werden.
Vorsicht: Teure Stolperfallen bei Amazon
Amazon-Händler sind für die automatische Zuordnung von Warenabbildungen anderer Händler zu ihrem Angebot verantwortlich.
Die Reichweite von Unterlassungsansprüchen beschäftigt die Rechtswelt schon seit geraumer Zeit. Die hierzu vertretene Auffassung des BGH, dass eine Unterlassungspflicht (selbst in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes) neben der Unterlassung eigener Handlungen auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst, ist wiederholt auf Kritik und abweichende Entscheidungen insbesondere des OLG Düsseldorfs gestoßen. Nun hat das OLG Düsseldorf mit Unterstützung durch den EuGH dieser Geschichte ein weiteres Kapitel hinzugefügt.
Seit dem 26.04.2019 gilt das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG). Eine Einbeziehung in den Schutzbereich als Geschäftsgeheimnis setzt seitdem u. a. voraus, dass geheimhaltungsbedürftige Informationen angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch den Inhaber unterliegen. Anderenfalls genießen sie grundsätzlich – in zwei jüngeren Fällen aus der Rechtsprechung etwa thematisiert zu einer Kundenliste oder einer Rezeptur für ein chemisches Produkt – keinen rechtlichen Schutz vor Weitergabe an und Nutzung durch Dritte.
Bei einer patentverletzenden Vorrichtung, die sich aus mehreren Teilen zusammensetzt, stellt sich häufig die Frage, ob der Patentinhaber nach § 140a PatG die Vernichtung der gesamten Vorrichtung oder lediglich einzelner Teile davon verlangen kann. Hintergrund ist, dass durch den Vernichtungsanspruch der Patentverletzer daran gehindert werden soll, erneut patentverletzende Gegenstände in den Verkehr zu bringen. Zugleich geht mit der Vernichtung eine gewisse Abschreckungswirkung einher. Die Vernichtung der gesamten Vorrichtung kann jedoch im Einzelfall unverhältnismäßig sein, wenn bereits die Vernichtung einzelner Teile ausreicht, um künftige Patentverletzungen sicher auszuschließen. Das OLG Düsseldorf gibt in seinem Urteil vom 5. November 2020 (Az.: 2 U 63/19 - GRUR-RS 2020, 31003) Orientierung, wann ein solcher Fall anzunehmen ist.
Ein „Facebook“-Nutzer hat keinen Anspruch darauf, in diesem sozialen Netzwerk unter einem Pseudonym auftreten zu können. Denn es ist anzunehmen, dass die sog. Klarnamenpolitik von Facebook sozialschädlichem Verhalten im Internet entgegenwirkt, hat das OLG München jüngst entscheiden (Urteil vom 08.12.2020 - 18 U 2822/19).
Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen können auch in vertraglichen Vereinbarungen liegen. Dabei kommt es jedoch auf die Art des Geschäftsgeheimnisses an.
Die Klägerin ist ein Unternehmen, welches sich unter anderem mit dem Erwerb und der Auswertung von Urheber- und Merchandisingrechten, insbesondere durch Vergabe von Verwertungsrechten an Figuren von Buch-, Film- und Fernsehproduktionen für die Herstellung und den Vertrieb entsprechender Lizenzprodukte. Dabei bietet die Klägerin unter anderem Lizenzen zu den Kinderklassikern „Die Maus", „Der kleine Maulwurf' und auch betreffend den streitgegenständlichen „Bobo Siebenschläfer" an.
Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hat in einem jüngst veröffentlichten Urteil vom 20. August 2020 (Az. 6 U 270/19) festgestellt, dass ein Unternehmen nicht mit Bewertungen auf Social-Media-Plattformen (“Likes”) werben darf, die als Gegenleistung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel abgegeben werden.
Zahlungsaufforderungen möchte man den notwendigen Nachdruck verleihen. Auch ist es geboten, den Schuldner deutlich auf eine sog. Einmeldung der Forderung bei der SCHUFA hinzuweisen, wenn dies geplant ist. In diesem Spannungsfeld bewegt sich die Entscheidung des LG Osnabrück vom 29. April 2020 (18 O 400/19, GRUR-RS 2020, 8778).
Der BGH hat entschieden, dass die dreidimensionalen Marken von Ritter Sport schutzfähig sind (Az. I ZB 42/19 und Az. I ZB 43/19). Damit endet ein seit zehn Jahren geführter Rechtsstreit, den Milka mit zwei Löschungsanträgen losgetreten hatte.
Die Corona-Pandemie hat in vielen Unternehmen einen kräftigen Digitalisierungsschub bewirkt. Ein Effekt davon sind „Webinare“, also online stattfindende Seminare oder Kurse, die wie Pilze aus dem Boden sprießen. Bei der Nutzung des Begriffs „Webinar“ ist jedoch Vorsicht geboten, denn er ist im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) bereits seit dem Jahr 2003 als Marke eingetragen.
Die Klimabewegung rund um Greta Thunberg wird immer professioneller – eine von Greta gegründete Stiftung hat die Wortmarke „FRIDAYS FOR FUTURE“ beim Europäischen Markenamt (EUIPO) angemeldet.
UK hat EU zum 31.01.21020 verlassen – Die vorstehenden Zeilen des wohl bekanntesten Hits der Band Europe (kann dieser Name Zufall sein?) nebst dem eingängigen Synthesizer-Intro kommen einem in den Sinn, wenn man an den am 31. Januar 2020 nun tatsächlich erfolgten EU-Austritt des Vereinigten Königreichs denkt.
… mag die Freiheit zwar grenzenlos sein. Die Buchung eines Flugtickets über eine deutsche Internetseite begründet aber nicht automatisch einen deutschen Gerichtsstand.
Der BGH hat sich erneut mit einer Klage wegen Markenverletzung des Fahrradtaschenherstellers Ortlieb gegen die Online Verkaufsplattform Amazon beschäftigt. Diesmal ging es um die Gestaltung von Anzeigen bei Google (Az. I ZR 29/18).
Die Bundesnetzagentur hat am 2. Juli 2019 bekannt gegeben, dass sie gegen die Vodafone Kabel Deutschland GmbH ein Bußgeld in Höhe von EUR 100.000,00 wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt.
Der BGH hat – nach einer Vorlage zum EuGH – in einem kürzlich ergangenen Urteil entschieden, dass das Einstellen eines Fotos auf einer Webseite auch dann eine Urheberrechtsverletzung ist, wenn dieses zuvor mit der Zustimmung des Urhebers auf einer anderen Webseite hochgeladen wurde (AZ. I ZR 267/15).
Dieser aus dem Jahre 1995 stammende Song der „Hamburger Schule“ Band Tocotronic kommt einem in den Sinn, wenn man die Pressemitteilungen zum aktuellen Urteil des OLG München studiert, in dem es um das letzte noch offene (juristische) Kapitel des 1984 verfilmten Jugendbuchklassikers „Die unendliche Geschichte“ geht (Urt. v. 21.03.2019, Az. AZ 29 U 2105/18).
Das Landgericht Karlsruhe hat in einem kürzlich ergangenen Urteil entschieden, dass die Influencerin Pamela Reif ihre Beiträge auf Instagram als Werbung kennzeichnen muss (Az. 13 O 38/18 KfH). Sie hat bereits angekündigt, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen.
Kaum eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im gewerblichen Rechtsschutz wurde in der Vergangenheit so kontrovers diskutiert wie die zu den Rückrufpflichten im Kontext mit Unterlassungsansprüchen. Vor allem in einstweiligen Verfügungsverfahren, mit denen Unterlassungsansprüche in der Regel sehr schnell durchgesetzt werden, besteht bei der Rechtsprechung des BGH die Gefahr, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden. Das sollte bei dieser Verfahrensart eigentlich gerade ausgeschlossen sein.
An diesen Titel der britischen Punk Band The Clash fühlt man sich unweigerlich erinnert, wenn man das BREXIT Hin und Her der letzten Tage und Wochen verfolgt.
Das Kammergericht hat in einem kürzlich ergangenen Urteil (Az. 5 U 83/18) klargestellt, wann Posts auf Instagram als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Die Bloggerin Vreni Frost hatte sich zunächst eine einstweilige Verfügung „gefangen“, die durch das Kammergericht teilweise aufgehoben wurde.
Unternehmen, die sich jetzt nicht um ihre Geschäftsgeheimnisse kümmern, geraten in die Gefahr, sie zu verlieren. Schon im Herbst wird das neue „Geschäftsgeheimnis-Gesetz“ in Kraft treten. Der rechtliche Schutz wird dann davon abhängig sein, dass „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ ergriffen worden sind. Was das ist, ist unklar. Diese Unklarheit ist ein Problem. Sie zwingt die Unternehmen zu erhöhter Aktivität.
Der Bundesgerichtshof hat in einem kürzlich ergangenen Urteil (Az. I ZR 252/16) der jahrzehntealten Tradition, Bier als „bekömmlich“ zu bezeichnen und zu bewerben, eine klare Absage erteilt.
Werbeblocker erfreuen sich bei Internetusern immer größerer Beliebtheit, um unerwünschte Online-Werbung zu verhindern. Doch geht dieser Trend zu Lasten der Medienkonzerne, die in erheblichen Umfang von den Werbeeinnahmen abhängig sind. Sie halten die Werbeblocker für rechtswidrig und klagten. Der Bundesgerichtshof (BGH) erteilte nun mit einem Grundsatzurteil eine klare Absage.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nimmt mit Schreiben vom 27. Oktober 2017 (Dokument Nr. 2017/0894289) Stellung zu den sogenannten Inbound-Fällen – d. h. unter welchen Voraussetzungen ein ausländischer Lizenzgeber, der einem Lizenznehmer in Deutschland eine Software oder Datenbank zur Nutzung überlässt, der sogenannten beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Das Schreiben ist insbesondere für deutsche Lizenznehmer von Bedeutung, weil diese im Falle des Eingreifens der beschränkten Steuerpflicht einen sogenannten Steuerabzug („Quellensteuer“) in Höhe von 15 % des gesamten Entgelts vornehmen müssen. Nimmt der deutsche Lizenznehmer den Abzug nicht vor, droht ihm, die Quellensteuer selbst tragen zu müssen.
Keine guten Nachrichten für den französischen Designer Christian Louboutin: Seinen weltbekannten High-Heels – Markenzeichen: rot lackierte Sohlen – droht eine juristische Niederlage. Nach Ansicht des Generalanwalts des EuGH, Maciej Szpunar, genießen die charakteristischen rote Sohlen (Farb-Code: Pantone 18 1663TP) der Luxusmarke keinen Schutz durch das europäische Markenrecht.
Knapp drei Monate nach dem Kinostart des dritten Teils der Filmreihe „Fack ju Göhte“ ist die Eintragung der gleichnamigen Marke zum dritten Mal abgelehnt worden. Das Gericht der Europäischen Union hat mit Urteil vom 24. Januar 2018 entschieden, dass die Anmeldung von der Eintragung auszuschließen sei. Der Tragödie dritter Teil.
Auch dreidimensionale Gestaltungen können als Marken geschützt werden. Bestens bekannt ist beispielsweise die quadratische Tafel Schokolade von Ritter Sport.
Auch wenn die sog. Geschäftsgeheimnis-Richtlinie (EU-Richtlinie 2016/943), die sowohl kaufmännische Geschäftsgeheimnisse als auch technisches Know-how schützt, vom deutschen Gesetzgeber erst zum 9. Juni 2018 in deutsches Recht umgesetzt werden muss, besteht für Unternehmen schon jetzt Handlungsbedarf.
Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung vom 09.05.2017 (Az. 1 StR 265/16 „Compliance-Management“) entschieden, dass ein bestehendes Compliance-System in einem Unternehmen konkrete Berücksichtigung bei der Höhe der Unternehmensgeldbuße gemäß § 30 Abs. 1 OWiG findet.
Google und andere Suchmaschinen zeigen bei Eingabe von Orts-, Personen- oder Produktnamen häufig verkleinerte Vorschaubilder („Thumbnails“) an. Sind die Werke ohne Einwilligung des Urheberrechtsinhabers in das öffentlich zugängliche Netze eigestellt worden, stellt sich die Frage, ob in der Wiedergabe dieser Vorschaubilder oder in dem Setzen eines Links auf ein solches Vorschaubild eine Urheberrechtsverletzung in Form der unerlaubten öffentlichen Wiedergabe (§ 15 Abs. 2 Urheberrechtsgesetzt) liegt.
Begeht ein Unternehmer einen Wettbewerbsverstoß kann er abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert werden. Diese Erklärung enthält das Versprechen, den gerügten Verstoß in Zukunft zu unterlassen. Hält sich der Unternehmer nicht daran, muss er eine Vertragsstrafe an den Gläubiger des Unterlassungsanspruchs zahlen.
Werden kennzeichnungskräftige Modellbezeichnungen im Bekleidungssektor verwendet, ist in der Regel von einer markenmäßigen Benutzung auszugehen. Dies gilt insbesondere, wenn das fragliche Zeichen mit einer Marke kollidiert, die im Verkehr eine gewisse Bekanntheit erreicht hat.
Eine Argumentation fast so abenteuerlich wie eine Kreuzfahrt eigentlich sein sollte. Bei der Auslegung des § 59 UrhG reist der BGH nicht ans Ende des Horizonts, begibt sich aber in seinem Urteil vom 27. April 2017 (Az. I ZR 247/15) nah an die Wortlautgrenze, um ein bemaltes Kreuzfahrtschiff in den für Fotografen sicheren Hafen der Panoramafreiheit zu manövrieren.
Seit der Rescue-Tropfen Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) im Januar ist klar: Wer zur Unterlassung verpflichtet ist, darf sich nicht einfach zurücklehnen und den Vertrieb der verletzenden Ware einstellen, sondern muss sich aktiv um den Rückruf bereits ausgelieferter Produkte bemühen.
Fotografien von Werken, deren urheberrechtlicher Schutz bereits abgelaufen ist, dürfen nicht in eine Online-Mediendatenbank hochgeladen werden, wenn ein Fotografieverbot bestand. Das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 4 U 204/16) gab einem städtischen Museum Recht, das gegen einen solchen Upload vorgegangen war.
Einmal mehr sorgt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Urt. v. 14.06.2017, C-422/16) auch in den allgemeinen Medien für Aufsehen: Von Spiegel Online bis Heise.de wurde berichtet, dass "Tofu-Butter" und "Pflanzenkäse" – jedenfalls unter diesen Bezeichnungen – aus den Regalen der Supermärkte zu verschwinden haben.
Einmal mehr hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage auseinanderzusetzen, unter welchen Umständen die Inhaber von Internetanschlüssen auch für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden können, die durch Dritte von diesem Anschluss aus begangen werden.
Im Gegensatz zu dem weitgehend harmonisierten Immaterialgüterrecht ist der Schutz von Geschäftsgeheimnissen in der Europäischen Union bisher sehr uneinheitlich geregelt, und zwar sowohl in Bezug auf die Regelungstechnik (einige Länder haben eigene Gesetze geschaffen), als auch in Hinblick auf die dogmatische Ausgestaltung.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Ende Januar 2017 veröffentlichten Beschluss (29. September 2016, Az. I ZB 34/15 ) die uneinheitliche Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte (OLG) beendet. Es geht um die Frage, ob ein Unternehmer, der beispielsweise wegen eines Wettbewerbsverstoßes Produkte nicht mehr herstellen und ausliefern darf, bereits ausgelieferte Produkte zurückzurufen muss. Im vom BGH entschiedenen Fall ging es um falsch deklarierte „Rescue-Tropfen“.
Bei der Namensfindung für ein Arzneimittel müssen im Vorfeld verschiedene Faktoren beachtet und gegeneinander abgewogen werden. Es stellen sich insbesondere folgende Fragen: Welche bestehenden Drittrechte und rechtliche Rahmenbedingungen müssen beachtet werden? Besteht eine Verwechslungsgefahr mit INN´s? Und wird auch ansonsten eine Irreführung vermieden?
Auf die Werbung für Medizinprodukte mit Aussagen über deren therapeutische Wirkung finden die strengen Anforderungen der gesundheitsbezogenen Werbung Anwendung. Diese Anforderungen können deutlich über dasjenige hinausgehen, was für die Konformitätsbewer-tung des Medizinproduktes erforderlich ist. Wirkungs- und Wirksamkeitsaussagen in der Werbung für Medizinprodukte müssen sich im vollen Umfang einer gerichtlichen Überprüfung stellen, die insbesondere auch durch Mitbewerber initiiert sein kann.
Die Fachinformation rückt durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes „Äquipotenzangabe in Fachinformation“ vom 07.05.2015 erstmals in den wettbewerbsrechtlichen Fokus. Durch die nun vom BGH eröffnete Möglichkeit einer wettbewerbsrechtlichen Überprüfung, werden den Wettbewerbern weitreichende, neue (Eil-)Rechtsschutzmöglichkeiten eingeräumt.
Die Klassifizierung eines Medizinproduktes stellt eine entscheidende Weichenstellung in Bezug auf das zu durchlaufende Konformitätsbewertungsverfahren dar. Während es insoweit vorrangig auf die objektiven Gegebenheiten ankommt, spielt für die Abgrenzung von Medizinprodukten zu anderen Produktgruppen, insbesondere zu Arzneimitteln, auch die Zweck-bestimmung durch den Hersteller, wie sie sich nach den Angaben auf der Verpackung, der Aufmachung und der Werbung darstellt, eine entscheidende Rolle.
Der Off-Label-Use, d. h. die zulassungsüberschreitende Anwendung eines zugelassenen Arzneimittels, hat rechtlich Implikationen nicht nur für den verschreibenden Arzt, sondern ggf. auch für das pharmazeutische Unternehmen, wenn es in seiner Werbung oder Unterneh-menskommunikation auf diese Möglichkeit hinweist.
Der Beitritt eines Generika-Herstellers zu einem sogenannten Rabattvertrag kann eine Patentverletzung darstellen, wenn der Generika-Hersteller nicht darauf hinweist, dass sein Generikum nicht für eine patentgeschützte zweite Indikation verwendet werden darf.
Ein effektiver Schutz von Arzneimitteln über deren gesamten Lebenszyklus erfordert den überlegten Gebrauch des vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Schutzrechts-Instrumentariums. Patent-, Marken- und Unterlagenschutz greifen teils ineinander, teils ergänzen sie sich. Irreparable Fehler können vor allem ganz am Anfang, bevor die Vermarktungsphase einsetzt, gemacht werden.
Zwischen den Zeichen MIVACRON und MITOCHRON besteht im Hinblick auf pharmazeutische Erzeugnisse – trotz erhöhter Aufmerksamkeit der angesprochenen Verkehrskreise – Verwechslungsgefahr.
Gesundheit ist ein hohes Gut – entsprechend sensibel reagiert die Öffentlichkeit auf tatsächlich oder vermeintlich besorgniserregende Nachrichten und Meldungen aus diesem Bereich. Pharmazeutische Unternehmen sind gemäß § 11a Abs. 2 Arzneimittelgesetz verpflichtet, über neu erkannte Arzneimittelrisiken zu informieren. Diese Informationen sind per se natürlich noch kein Grund, sich um den Ruf des Produkts oder gar des Unternehmens Sorgen zu machen...
Das Thema Designschutz, also der Schutz der ästhetischen Gestaltung eines Produkts, gewinnt in Zeiten weltweiter Vertriebsmöglichkeiten, schwindender nationaler Grenzen und der zunehmenden Überschwemmung der einzelnen Märkte mit Produktfälschungen und -nachahmungen auch bei Arzneimitteln und Medizinprodukten immer mehr an Bedeutung.
Die Mehrheit der (abstimmenden) Bürger im Vereinigten Königreich hat am 23. Juni 2016 für den sogenannten Brexit, also den Austritt aus der Europäischen Union, gestimmt. Welche Folgen hat ein über kurz oder lang bevorstehender Austritt für Marken- und Designinhaber?
Brexit − der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union − ist aufgrund des für den 23. Juni 2016 angesetzten Referendums ein konkretes Szenario geworden. Mit dem EU-Austritt verlören Inhaber europäischer Schutzrechte − insbesondere Unionsmarken − ihren Schutz in Großbritannien. Europaweit blockiert würde zudem die Erteilung von Einheitspatenten.
Im Frühjahr 2016 soll das neue „Gesetz zur Bekämpfung der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen“ in Kraft treten. In erster Linie geht es dem Gesetzgeber darum, den Patienten besser zu schützen. Der Strafrahmen ist mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bemerkenswert. Das neue Gesetz soll eine Gesetzeslücke schließen, so dass in Zukunft insbesondere auch Vertragsärzte strengeren Regeln unterliegen.
Der BGH hat am 14. Januar 2016 (Az. I ZR 65/14) der „Freunde finden“-Funktion von Facebook einen Riegel vorgeschoben. Demnach stellen die mithilfe dieser Funktion versendeten Einladungs-E-Mails an Personen, die nicht als "Facebook"-Mitglieder registriert sind, eine wettbewerbsrechtlich unzulässige belästigende Werbung dar.
Für den Inhaber einer Marke, eines Designs, eines Urheberrechts oder anderer Schutzrechte ist es häufig schwierig gegen den Verletzer der Schutzrechte vorzugehen, weil er dessen Namen und Anschrift nicht kennt...
Der Begriff „MEGA MEN“ ist für diätetische Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel für medizinische Zwecke unterscheidungskräftig und damit als Marke eintragungsfähig.
Beim Internethandel steht der Internethändler vor der Herausforderung, die von ihm beworbenen Produkte für potentielle Käufer sichtbar zu machen. Dazu muss das Produkt ähnlich leicht zu finden sein wie Konkurrenzprodukte. Bei der Internetsuche zählt, dass das eigene Produkt in der Trefferliste auf dem Rang angezeigt wird, der bestenfalls vor dem Rang des konkurrierenden Produkts steht.
Der Begriff "Bio organic" ist für die Waren der Klasse 3 und 5 unmittelbar beschreibend und deshalb, jedenfalls bei einer banalen grafischen Ausgestaltung, nicht eintragungsfähig.
Für Unternehmen gibt es verschiedene Möglichkeiten, ihre Produkte an Kunden zu vertreiben. Eine davon ist der Vertrieb durch Handelsvertreter. Handelsvertreter sind rechtlich selbständige Vertriebsmittler, die im fremden Namen und für fremde Rechnung Geschäfte abschließen oder vermitteln.
Der Europäischer Gerichtshof (EuGH) hat am 21. Mai 2015 (Az. C-352/13) die Rechte von Unternehmen gestärkt, die durch ein Kartell geschädigt wurden. Kartellschäden sollen gerichtlich leichter durchgesetzt werden können.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Januar 2015 (16 Sa 458/14 u. a.) zum Thema: Persönliche Haftung von Geschäftsführern bei Gesetzesverstößen der Gesellschaft
Der BGH hat am 30. Juli 2015 (Az. I ZR 29/12) der oftmals intransparenten Darstellung des tatsächlichen Flugpreises erneut einen Riegel vorgeschoben. Demnach müssen Fluggesellschaften im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems bei jeder Angabe von Preisen für Flüge den zu zahlenden Endpreis einschließlich aller Preisbestandteile angeben.
Die Arzneimittelmarken ZEBINIX und ZEBEXIR sind trotz der bestehenden Unterschiede in der Zeichenmitte und am Zeichende für den Durchschnittsverbraucher verwechselbar.
Die sog. Panoramafreiheit erlaubt es, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben und zwar ohne Zustimmung des Urhebers (§ 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG). Dies gilt in Deutschland sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. In anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Italien und Belgien besteht die Panoramafreiheit dagegen nur bei nicht gewerblicher Nutzung.
Genießen Industriedesigns wie z.B. Möbel, Lampen, Modekreationen oder Produktverpackungen urheberrechtlichen Schutz? Der BGH hat in der Entscheidung „Geburtstagszug“ zwar seine langjährige Rechtsprechung aufgegeben, nach der an die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Industriedesigns hohe Anforderungen gestellt wurden.
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