Der zweite Standard – ESRS 2 (Allgemeine Angaben) - der European Sustainability Reporting Directive (ESRS) ist einer der zwei generellen Standards der ESRS neben den themenbezogenen Standards und den (noch nicht veröffentlichten) sektorspezifischen Standards. Während ESRS 1 allgemeine Grundsätze der Berichtserstattung für die anderen Standards enthält und nicht „selbst“ berichtet werden muss, enthält ESRS 2 allgemeine Angaben, die von allen Unternehmen berichtet werden müssen, unabhängig von den Ergebnissen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse.  

Kernelemente von ESRS 2

Governance 

Im Abschnitt „Governance“ müssen Unternehmen offenlegen, wie die Unternehmensleitung Nachhaltigkeitsthemen steuert, welche Rollen und Verantwortlichkeiten Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane im Nachhaltigkeitskontext übernehmen, welche nachhaltigkeitsbezogenen Anreizsysteme es gibt und wie das Risikomanagement und interne Kontrollen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgebaut ist.

Strategie 

Im Abschnitt „Strategie“ geht es um die Offenlegung der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens sowie seines Geschäftsmodells und seiner Wertschöpfungskette. Darüber hinaus müssen Unternehmen offenlegen, wie die Interessen und Standpunkte seiner Interessensträger in der Strategie und im Geschäftsmodell berücksichtigt werden und inwiefern die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über diese unterrichtet werden. Darüber hinaus beinhaltet der Abschnitt Strategie auch die Wiedergabe der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert worden sind. Während in den themenspezifischen ESRS das Management der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Fokus steht, müssen hier die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Verbindung zur Strategie und Geschäftsmodell beschrieben werden. Hierbei geht es unter anderem darum, die Widerstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells zu vermitteln. 

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen 

Im Abschnitt „Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen“ geht es darum, die Methodik der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ausführlich zu beschreiben, mittels derer das Unternehmen seine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert und den Umfang seines Nachhaltigkeitsberichts hergeleitet hat. Hier geht es u.a. auch darum, zu erläutern, wie Interessensträger in die Wesentlichkeitsanalyse eingebunden worden sind. Darüber hinaus müssen Unternehmen eine Übersicht der Angabepflichten erstellen, die im Nachhaltigkeitsbericht offengelegt werden. Hinsichtlich der exkludierten Themen müssen Unternehmen begründen, warum diese Themen nicht wesentlich sind. Für das Thema Klimawandel legt ESRS 2 eine Sonderregelung fest: für diese Thema muss ausführlich dargestellt werden, warum das Thema für das Unternehmen nicht wesentlich ist einschl. einer vorausschauenden Analyse dahingehend, ob das Thema in Zukunft wesentlich werden könnte. 

Mindestangabepflichten 

Sowohl im Abschnitt „Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen“ als auch im Abschnitt „Kennzahlen und Ziele“ werden detaillierte Mindestangabepflichten erörtert, die nicht „selbst“ berichtet werden sondern in den jeweiligen themenspezifischen ESRS im Rahmen der Beschreibung der jeweiligen Konzepte, Maßnahmen, Kennzahlen und Ziele berücksichtigt werden müssen. Hier wird auch auf die Übermittlung von grundlegenden Informationen zur Einbindung von  Interessensträgern und zur Abdeckung der Wertschöpfungskette Bezug genommen. 

Herausforderungen 

Die Offenlegungspflichten in ESRS 2 sind anspruchsvoll und erfordern – insbesondere bei Unternehmen, die bisher noch wenig im Bereich Nachhaltigkeit aktiv waren – eine umfangreiche Anpassung von Unternehmensführung und interner Prozesse in den folgenden Bereichen: 

  • Verankerung von Nachhaltigkeit in der Unternehmensleitung
  • Verankerung von Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie bzw. Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie
  • Durchführung der doppelte Wesentlichkeitsanalyse (nach den Anforderungen aus ESRS 1) sowie eine detaillierte Vorgehensbeschreibung
  • Entwicklung bzw. Anpassung von Konzepten, Maßnahmen, Kennzahlen und Zielen zu den unternehmensspezifischen wesentlichen Themen unter Berücksichtigung der Mindestangabepflichten 

Chancen 

Obgleich es bei den ESRS im Wesentlichen um die Schaffung von Transparenz geht, bieten die Anforderungen der ESRS auch Orientierung hinsichtlich der Frage, wie Unternehmen nachhaltiger werden bzw. die Offenlegungspflichten in Taten umwanden können. Die Angabepflichten in ESRS 2 können daher auch als Leitfaden genutzt werden, um Nachhaltigkeit im Unternehmen auf Top-Management-Ebene zu verankern. 
 

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