Das neue Jahr ist mittlerweile bereits ein paar Tage alt. Dennoch stellt sich die Frage, ob Sie sich im Hinblick auf das neue Jahr mit guten Vorsätzen beschäftigt haben? Das letzte Jahr ging mit einigen positiven Nachrichten zum Klimaschutz zu Ende, wie zum Beispiel der COP27 oder insbesondere der Biodiversitätskonferenz in Montreal, Kanada. Haben Sie auch schon grüne Vorsätze für das neue Jahr? Hier ein paar nachhaltige Ideen:

Sustainability Boards und Konzipieren einer Nachhaltigkeitsstrategie
Bevor der viel diskutierte Nachhaltigkeitsbericht erstellt werden kann, sollte erst eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt werden. Nach den neuen Nachhaltigkeitsstandards der EFRAG (European Financial Advisory Group)  muss einleitend zum einen von der Geschäftstätigkeit und der Unternehmensstruktur und auf der anderen Seite insbesondere von einer Nachhaltigkeits- und Emissionsvermeidungsstrategie berichtet werden. Vor diesem Hintergrund sind eventuell auch in Ihrem Unternehmen neue Prozesse und Handlungen vonnöten. Es stellt sich u.a. die Frage, ob Sie bzw. das Unternehmen schon ein Sustainability Board implementiert haben? Je nach Unternehmensstruktur ist es ratsam auf unterschiedlichen Ebenen Nachhaltigkeitsverantwortliche oder sogar ganze Sustainability-Teams aufzustellen. In deren Verantwortung würde dann unter anderem die Strategieentwicklung liegen: Wie kann mein Verantwortungsbereich umgestaltet werden in einen nachhaltigen Unternehmenszweig? Wie nähern wir uns am besten der von der EU als Ziel gesetzten Kreislaufwirtschaft? Wie können wir unseren ökologischen Fußabdruck und negativen Impact minimieren und diese Chance gleichzeitig nutzen, um das eigene Image und die eigene(n) Marke(n) zu fördern, ohne uns dabei der Gefahr oder dem Anschein von „Greenwashing“ auszusetzen? Wie können wir die Gesundheit und Zufriedenheit unserer Arbeitnehmenden erhöhen? In was für einem Zeitrahmen sollen die Ziele umgesetzt werden? Fragen über Fragen.

Erstellen eines Nachhaltigkeitsberichts 
Erst wenn Fragen, wie die vorstehend exemplarisch genannten, geklärt sind und eine Nachhaltigkeitsstrategie für die kommenden Jahre entwickelt wurde, lohnt es sich an einen Nachhaltigkeitsbericht zu denken. In der Praxis haben sich bis dato Standards wie GRI (Global Reporting Initiative) oder der deutsche Nachhaltigkeitskodex als Orientierungshilfe bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes bewährt. Nach der neuen CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) aus dem Juni 2022 werden nun auf EU-Ebene einheitliche Standards von der EFRAG entwickelt, die sog. ESRS (European Sustainability Reporting Standards) (Blogbeitrag von Dr. Lukas Eßers vom 06.12.2022). Die EU-Berichtsstandards (ESRS) lassen sich in vier Teile untergliedern: Zum einen soll angefangen werden mit generellen Erläuterungen des Unternehmens sowie einer Beschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie. Zum anderen soll in drei Teilen auf die Bereiche Ökologie, Soziales und Ökonomie eingegangen werden. Für große Unternehmen, die bereits seit 2017 der Non-Financial Reporting Directive unterlagen, wird die Anwendung der EU-Berichtsstandards ab dem Kalenderjahr 2024 verpflichtend sein. Ab dem Geschäftsjahr 2025 werden alle anderen großen Unternehmen von öffentlichem Interesse und alle großen Kapitalgesellschaften zur Anwendung verpflichtet. Ab dem Geschäftsjahr 2026 werden des Weiteren alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften und ab dem Geschäftsjahr 2028 auch Unternehmen aus Drittstaaten mit EU-Niederlassungen oder EU-Tochterunternehmen zur Anwendung der ESRS verpflichtet. Eine Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte durch einen Wirtschaftsprüfer wird für diesen Zeitraum ebenfalls verpflichtend. 

Auf internationaler Ebene entwickelt das International Sustainability Standards Board (ISSB) ebenfalls Nachhaltigkeitsstandards, die sog. IFRS Sustainability Disclosure Standards. Der Unterschied zwischen den beiden Standardrahmenwerken liegt u. a. in der doppelten Wesentlichkeit. Nach dem Wesentlichkeitsprinzip werden auch Nachhaltigkeitsaspekte in die Standards der Rechnungslegung einbezogen. Doppelte Wesentlichkeit bedeutet demnach, dass nicht mehr nur die Auswirkungen des Klimas auf ein Unternehmen als wesentlich erachtet werden, sondern ebenso die Auswirkungen des Unternehmens auf das Klima.

Die ESRS sehen eine „Outside-in-Perspektive“ sowie eine „Inside-out-Perspektive“ vor. Die erstgenannte Perspektive beschreibt die „Finanzielle Wesentlichkeit“ – hier sind Angaben, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses oder der Lage der Gesellschaft notwendig sind, zu machen.

Die Inside-out-Perspektive stellt die „Ökologische und soziale Wesentlichkeit“ dar – hier sind Angaben, die für ein Verständnis der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Nachhaltigkeitsaspekte notwendig sind, anzugeben.

Beispielintegration für eine Nachhaltigkeitsberichtserstattung
Im Folgenden sollen beispielhaft Schritte einer Nachhaltigkeits-Berichtserstattung stichwortartig dargestellt werden (Integration eines systemgestützten Nachhaltigkeitsinformations-Reporting)

1.    Überwachung der Berichtspflicht

  • übergreifende Betrachtung (Budgetierung)
  • gleichwertige nichtfinanzielle Rechenschaftslegung
  • Verständnis der Regulatorik

2.    Bestimmung des Projektteams
3.    Schulung der Mitglieder des Kernprojektteams 
4.    Klärung der Anforderungen der Taxonomie VO und delegierten Rechtsakte
5.    Ermittlung der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten des Unternehmens

  • Bestandsaufnahme 
  • Beschreibung der gesamten Wertschöpfungskette
  • Datenerhebung
  • ESG-Informationen für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung

6.    Ermittlung der Anforderungen zur Prüfung der Taxonomiekonformität
7.    Festlegung der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktionen
8.    Ermittlung zusätzlicher taxonomiekonformer Investitionen und Betriebsausgaben des Unternehmens
9.    Definition laufender Berichts- und Überwachungsprozesse
 

  • im Rechnungswesen
  • nachhaltigkeitsbezogenes internes Kontrollsystem
  • Einsatz IT (Software)
  • Vergangenheits- und Zukunftsbezug

10.    Berichterstattung

  • Erfassung, Aufbereitung und Ablage von Nachhaltigkeitsinformationen

Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung außerhalb der Abschlussprüfung
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat auf die Prüfungspflicht der nichtfinanziellen Berichtserstattung bereits reagiert und zwei Entwürfe von IDW Prüfungsstandards veröffentlicht, die dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer bei der Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung außerhalb der Abschlussprüfung als Leitlinien dienen sollen:

  • IDW EPS 990 (11.2022): Inhaltliche Prüfung mit hinreichender Sicherheit der nichtfinanziellen (Konzern-) Berichtserstattung außerhalb der Abschlussprüfung 
  • IDW EPS 991 (11.2022): Inhaltliche Prüfung mit begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen (Konzern-) Berichtserstattung außerhalb der Abschlussprüfung

Das übliche Konsultationsverfahren läuft bis zum 30. April 2023. 

Abfallvermeidung 
Sie sind als Unternehmen oder Unternehmer verpflichtet eine Lizenzgebühr an ein Duales System zu zahlen und haben soeben die Preiserhöhung bekommen? Zudem wurde Ihr Unternehmen von den letzten Neuerungen des Verpackungsgesetzes getroffen und Sie müssen jetzt noch mehr lizensieren lassen? (siehe auch: Blog-Beitrag von Florian Ludwig vom 21.12.2022) Hier könnte sich das neu eingerichtete Nachhaltigkeitsteam direkt beweisen: Wie kann Verpackung dergestalt designed werden, dass weniger Einwegplastik entsteht? Zu beachten ist, dass Pfandsysteme, Mehrwegverpackungen und Großverpackungen, die typischerweise nicht beim Endverbraucher als Abfall anfallen, nicht lizensierungspflichtig sind und daher keine Verpackungsabgabe hierfür gezahlt werden muss. 
Es gibt sicherlich noch viele weitere Vorsätze, Unternehmen nachhaltiger zu gestalten. Vielleicht können Sie aber auch schon auf Umstrukturierungen oder Verbesserungen im letzten Jahr zurückschauen? Überlegen Sie, ob sich nicht ein neuer Jahresvorsatz auf dem im letzten Jahr Erreichten aufbauen lässt und wie Sie mit Ihrem Unternehmen oder Verantwortungsbereich ebenfalls einen positiven Impact für das neue Jahr leisten können. 

Unter Mitarbeit von Christin Hagemeier

Weiterführende Links >> Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen - Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)