Nahezu jeder B2C Händler oder Dienstleister hat heutzutage eine Form von Kundenbindungsprogrammen. Sei es als Sammelsystem oder in Form von Zugaben. Meistens sind diese an zukünftige Käufe geknüpft.

Auch wenn diese Programme auf den ersten Blick ähnlich erscheinen, so unterscheiden sie sich in der bilanziellen Abbildung doch erheblich. Vereinfacht gesprochen ist die Frage zu klären, ob der Benefit (also die Bonusleistung) eher ein Nachlass für den bisher getätigten Kauf oder eine Rabattierung zukünftiger Käufe darstellt. 

So zählen beispielsweise Bonuspunkte, die in Abhängigkeit eines Kaufbetrages ausgestellt werden und bei zukünftigen Käufen eingelöst werden können, bilanziell eher zu den Sofortrabatten und sind entsprechend bilanziell zu berücksichtigen. Dementsprechend ist auch eine Rückstellung zu erfassen. 

Hingegen gelangt man bei der erstgenannten Fallgruppe, also beispielsweise „Der 11. Kaffee ist umsonst, wenn man zuvor 10 gesammelt hat“ eher zu dem Ergebnis, dass der zukünftige Kauf rabattiert wird. In diesem Fall darf nicht ohne weiteres eine Rückstellung gebildet werden.
 

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