Treffer bei Google können für Unternehmen enorme Bedeutung entfalten – vor allem, wenn sie negative Inhalte transportieren, die unwahr sind. Unter welchen Voraussetzungen solche Inhalte gelöscht werden können, hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 25. Mai 2023 (Az.: VI ZR 832/20) konkretisiert.
Die Entscheidung stärkt die Rechte von Unternehmen, über die in Google-Suchergebnissen negative Informationen verbreitet werden. Betroffene können gegen die Suchtreffer bei Google unmittelbar vorgehen und müssen nicht zunächst die eigentlichen Verbreiter der Information angehen, die oftmals nicht zu fassen sind.
Bei Auslistungsbegehren erfordert ein Vorgehen, dass die Betroffenen konkret darlegen, dass die verbreitete Information unwahr ist bzw. anderweitig ihre Rechte verletzt.
Gegen Vorschaubilder in Suchergebnissen ist ein Löschungsanspruch ebenfalls erfolgversprechend, denn Suchergebnisse werden meist nicht genügend Informationen bieten, um die Anzeige der Vorschaubilder zu rechtfertigen.
Weitergehende Informationen zum Urteil des BGH finden Sie hier auf der Webseite von https://fakeaway.de.