Vorstände und Geschäftsführer haften nicht für die Unternehmenskartellgeldbuße; OLG Düsseldorf vom 27. Juli 2023, VI-6 U 1/22 (Kart)
Das OLG Düsseldorf hat jüngst entscheiden, dass Unternehmen wegen einer Kartellgeldbuße keinen persönlichen Rückgriff gegen ihre Organe nehmen können. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Das OLG hat die Revision zum BGH zugelassen.