Mit der Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird ein wichtiger Schritt in Richtung einer effizienteren und vereinfachten Verwaltung von Unternehmensdaten in Deutschland gemacht. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat am 4. November 2024 bekannt gegeben, dass diese neue Identifikationsnummer ab sofort zur eindeutigen Identifizierung von Unternehmen in steuerlichen und administrativen Verfahren genutzt wird. Damit wird die Grundlage für eine optimierte und zukunftsfähige Steuer- und Verwaltungsabwicklung gelegt, die den bürokratischen Aufwand für Unternehmen und die Verwaltung gleichermaßen verringern soll.

Die W-IdNr. dient der eindeutigen Identifizierung von Unternehmen in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren. Sie wird für die gesamte Dauer der wirtschaftlichen Tätigkeit vergeben und ändert sich nicht. Neben der W-IdNr. behalten die Steuer-Identifikationsnummer sowie die Umsatzsteuer-ID (USt-ID) unverändert ihre Gültigkeit.

Die W-IdNr. setzt sich aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern zusammen, welche dem gleichen Aufbau wie die USt-ID folgen. Sie wird bundesweit einheitlich vergeben, um den bürokratischen Aufwand langfristig zu reduzieren.

Für Gewerbetreibende, Einzelkaufleute und Freiberufler stellt die W-IdNr. eine zusätzliche Kennziffer dar, die ergänzend zur bestehenden Steuer-Identifikationsnummer genutzt wird. Die Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer erfolgt automatisch, ohne dass ein Antrag erforderlich ist. Unternehmen erhalten die W-IdNr. entweder durch eine öffentliche Mitteilung oder über ihr persönliches ELSTER-Benutzerkonto. Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt stufenweise ab November 2024 und wird voraussichtlich bis 2026 abgeschlossen sein. 

Die Pressemitteilung des BZSt finden Sie hier.

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