Bereits im September wurden Pläne der EU Kommission bekannt, die allseits bekannten Schwellenwerte für die Klassifizierung von Gesellschaften als klein, mittel und große entsprechend anzuheben. Die Kommentierungsfrist hierzu endete am 6. Oktober 2023 und zeichnet ein einheitlich zustimmendes Bild. 

Basierend auf der Methodik ermittelt die EU Kommission dabei zunächst eine kumulierte Inflationsrate im Euroraum sowie im EU27-Raum und ermittelt auf dieser Basis eine Anpassung. Für den Zeitraum 2013 bis 2023 wurde dies mit ca. 25% ermittelt. 

Dementsprechend sind folgende Anpassungen vorgesehen:

Angaben in EUR                                                                    Bilanzsumme                          Umsatzerlöse
Kleinstkapitalgesellschaften                                              450.000                                      900.000
Kleine Kapitalgesellschaften                                             5.000.000                             10.000.000
Mittelgroße Kapitalgesellschaften                              25.000.000                            50.000.000
Große Kapitalgesellschaften                               über 25.000.000                über 50.000.000

Eine Anpassung der Mitarbeiterzahlen ist nicht vorgesehen. Aktuell wird noch evaluiert, inwieweit dies auch Auswirkungen auf die Berichterstattung nach der CSRD Richtlinie hat. Dies betrifft die sogenannte Nachhaltigkeitsberichterstattung. 

Unabhängig von den Planungen der EU Kommission bedarf es in jedem Fall einer Umsetzung in nationales Recht. 
 

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